Samstagsarbeit
Meine Frage wäre : Ich arbeite in Leipzig in einem großen logistischen Unternehmen Dort gibt es auch samstagsarbeit . Wenn man samstags mal frei haben wollte war es in den letzten Jahren kein Problem weiter seit diesen Jahr gibt es das nicht mehr wenn man samstags frei haben möchte muss man 3 Tage am Stück nehmen . Ist dies rechtens … Betriebsrat hat zugestimmt und eine Vereinbarung getroffen Aber Samstag ist doch ein Werktag
Community-Antworten (9)
26.05.2024 um 19:36 Uhr
Und wieso muss man 3 Tage am Stück nehmen? Den Samstag ... und was noch? Aber grundsätzlich denke ich nicht, dass das rechtens ist.
Was steht denn in der Vereinbarung mit dem BR genau drin?
P.S. Kann mir gerade nicht vorstellen, wie eine solche Regelung in Ordnung sein sollte ... egal ob es sich hier um den Werktag Samstag geht oder jeden anderen Tag, an dem man Urlaub haben möchte.
26.05.2024 um 19:42 Uhr
Es ist auch rechtens keinen Samstag frei zu bekommen. Aber ohne weitere Infos lässt sich nur spekulieren.
26.05.2024 um 20:38 Uhr
"Es ist auch rechtens keinen Samstag frei zu bekommen."
Wie bitte?
27.05.2024 um 01:59 Uhr
Samstag ist ein normaler Werktag.
27.05.2024 um 08:27 Uhr
um einen tag Urlaub abzulehnen bedarf es dringender betrieblicher Gründe. Man kann nicht pauschal sagen es sei rechtens Samstags nicht frei zu bekommen!
27.05.2024 um 10:47 Uhr
Wer so einen Betriebsrat hat braucht keine weiteren Feinde. Mit welcher Begründung muss man, wenn man Samstag frei haben will, 3 Tage frei nehmen? Denke so einen Urlaubsgrundsatz kann ein BR nicht erstellen. Es gibt sowas wie Urlaubssperre. Dass man das auf alle Samstage anwenden kann halte ich schlichtweg für nicht möglich.
27.05.2024 um 11:07 Uhr
"um einen tag Urlaub abzulehnen bedarf es dringender betrieblicher Gründe"
Stellt sich nur die Frage, ob es hier um Urlaub geht...
27.05.2024 um 11:34 Uhr
habe ihr eine 5 oder 6-Tage Woche? Gibt es einen Tarifvertrag?
3 Tage frei - Dann immer Samstag, Sonntag und Montag oder auch andere Kombination wie z B. Freitag, Samstag, Sonntag? ist dann auch immer ein U-Tag dabei?
Hast Du beim BR mal nachgefragt, was seine Bewegründe waren dies Vereinbarung zu treffen?
27.05.2024 um 13:01 Uhr
" BUrlG § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen."
aber es stimmt natürlich, das wir erst einmal wissen müssen, ob wir hier überhaupt über eine Urlaubsregelung reden.
ABER ... auch eine "Stundenabbauregelung" dürfte so vermutlich nicht abgeschlossen werden dürfen.
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