Mitbestimmung bei Gehaltsanpassung von AT-Mitarbeitenden
Hallo,
hat der Betriebsrat bei einer Gehaltsanpassung von AT Mitarbeitenden Mitbestimmungspflicht oder nicht? Man liest viel im Internet und so richtig schlau werden wir daraus nicht.
Bitte gerne auch anhand von Gesetzen oder Urteilen beschreiben.
Danke für eure Unterstützung!
Community-Antworten (10)
25.05.2024 um 10:49 Uhr
Fallen diese unter die leitenden Angestellten, hat ein BR nichts zu regeln.
25.05.2024 um 14:49 Uhr
Es gibt keinerlei Hinweise darauf, das hier von leitenden Angestellten die Rede ist.
25.05.2024 um 15:11 Uhr
Es gibt auch keinerlei Hinweis, dass es sich nicht um leitende Angestellte handelt.
25.05.2024 um 15:17 Uhr
Es handelt sich um einen nicht leitenden Angestellten.
25.05.2024 um 15:21 Uhr
Genau jetzt wissen wir es!
25.05.2024 um 15:54 Uhr
Nicht auf Troll Jutta 1966 hören der hat hier nix zu suchen!
25.05.2024 um 16:06 Uhr
Schreibt der aggressive User Moreno, sein Intellekt spricht Bände ...
25.05.2024 um 16:28 Uhr
Was haben denn AT-Angestellte mit leitenden Angestellten zu tun? Genau nichts.
26.05.2024 um 13:22 Uhr
Hallo betriebsratwh,
wie der Name AT schon sagt (Nein, nicht Außergewöhnlich Toll sondern Außer Tarif ) unterliegt diese Klientel der Mitbestimmung des Betriebsrat nach §87 Abs.1 Nr.10, der betrieblichen Lohngestaltung.
In der Regel ist dies auch in Tarifverträgen definiert, wer AT ist ... welcher TV in welcher Region gilt für dich?
Viele Grüße Jungteichbauer
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