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Mitbestimmung bei Gehaltsanpassung von AT-Mitarbeitenden

B
betriebsratwh
Mai 2024 bearbeitet

Hallo,

hat der Betriebsrat bei einer Gehaltsanpassung von AT Mitarbeitenden Mitbestimmungspflicht oder nicht? Man liest viel im Internet und so richtig schlau werden wir daraus nicht.

Bitte gerne auch anhand von Gesetzen oder Urteilen beschreiben.

Danke für eure Unterstützung!

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Community-Antworten (10)

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Jutta1966

25.05.2024 um 10:49 Uhr

Fallen diese unter die leitenden Angestellten, hat ein BR nichts zu regeln.

C
celestro

25.05.2024 um 14:49 Uhr

Es gibt keinerlei Hinweise darauf, das hier von leitenden Angestellten die Rede ist.

J
Jutta1966

25.05.2024 um 15:11 Uhr

Es gibt auch keinerlei Hinweis, dass es sich nicht um leitende Angestellte handelt.

B
betriebsratwh

25.05.2024 um 15:17 Uhr

Es handelt sich um einen nicht leitenden Angestellten.

J
Jutta1966

25.05.2024 um 15:21 Uhr

Genau jetzt wissen wir es!

M
Moreno

25.05.2024 um 15:54 Uhr

Nicht auf Troll Jutta 1966 hören der hat hier nix zu suchen!

J
Jutta1966

25.05.2024 um 16:06 Uhr

Schreibt der aggressive User Moreno, sein Intellekt spricht Bände ...

C
Catweazle

25.05.2024 um 16:28 Uhr

Was haben denn AT-Angestellte mit leitenden Angestellten zu tun? Genau nichts.

J
Jungteichbauer

26.05.2024 um 13:22 Uhr

Hallo betriebsratwh,

wie der Name AT schon sagt (Nein, nicht Außergewöhnlich Toll sondern Außer Tarif ) unterliegt diese Klientel der Mitbestimmung des Betriebsrat nach §87 Abs.1 Nr.10, der betrieblichen Lohngestaltung.

In der Regel ist dies auch in Tarifverträgen definiert, wer AT ist ... welcher TV in welcher Region gilt für dich?

Viele Grüße Jungteichbauer

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