Gehaltsanpassung in Altersteilzeit bei AT?
Gehaltsanpassung bei AT-Angestellten in Altersteilzeit“.
Bei der letzten Gehaltsanpassung Juli 2006 wurden zwei Mitarbeiter (z.Zt. in Altersteilzeit)
mit einer Gehaltsanpassung von 0,75% bedacht, während alle anderen AT-Angestellten mit
einer Anpassung bedacht wurden, die in der Grössenordnung von 1,4 – 1,6 % lag.
Bei den Altersteilzeitkollegen wurde keine Begründung für die abweichende Gehaltskorrektur
genannt.
Vielen Dank im Voraus für einen Kommentar zu diesem Problem evtl. auch Hinweis auf
bereits vorliegende Gerichtsurteile zu dieser Problematik
Community-Antworten (2)
19.03.2007 um 14:39 Uhr
@ws Das ist schon korrekt, da der AG nur seinen Teil der Zahlungen anpassen muss und der Zuschuss der Arbeitsagentur stabil bleibt und nicht angehoben wird.
18.06.2007 um 17:55 Uhr
Dies ist noch zu überprüfen, da der Zuschuss gerade bei AT nicht die Vergütung an sich betrifft. Das BAG hat in einem Kommentar sich einschränkend dahin geäußert in der Freistellung beim Blockmodell sei ggfls die Netto-Anpassung an die Veränderung des Lebenshaltungsindex anzupassen.
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