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Gehaltsanpassung in Altersteilzeit bei AT?

W
ws
Jan 2018 bearbeitet

Gehaltsanpassung bei AT-Angestellten in Altersteilzeit“.

Bei der letzten Gehaltsanpassung Juli 2006 wurden zwei Mitarbeiter (z.Zt. in Altersteilzeit)

mit einer Gehaltsanpassung von 0,75% bedacht, während alle anderen AT-Angestellten mit

einer Anpassung bedacht wurden, die in der Grössenordnung von 1,4 – 1,6 % lag.

Bei den Altersteilzeitkollegen wurde keine Begründung für die abweichende Gehaltskorrektur

genannt.

Vielen Dank im Voraus für einen Kommentar zu diesem Problem evtl. auch Hinweis auf

bereits vorliegende Gerichtsurteile zu dieser Problematik

4.35902

Community-Antworten (2)

K
Kölner

19.03.2007 um 14:39 Uhr

@ws Das ist schon korrekt, da der AG nur seinen Teil der Zahlungen anpassen muss und der Zuschuss der Arbeitsagentur stabil bleibt und nicht angehoben wird.

D
dialind

18.06.2007 um 17:55 Uhr

Dies ist noch zu überprüfen, da der Zuschuss gerade bei AT nicht die Vergütung an sich betrifft. Das BAG hat in einem Kommentar sich einschränkend dahin geäußert in der Freistellung beim Blockmodell sei ggfls die Netto-Anpassung an die Veränderung des Lebenshaltungsindex anzupassen.

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