Arbeitszeit
Arbeite seid über zehn Jahren immer bis 14 Uhr jetzt bekomm ich eine neue Kollegin und soll auch spät arbeiten. Meine Frage gibt es sowas wie gewohnheitsrecht. Ich habe auch ein zweitjob. Das hat alles immer super geklappt. Da es keine Vollzeitstelle hier gibt
Community-Antworten (9)
24.05.2024 um 23:24 Uhr
Zitat aus https://www.arbeitsvertrag.org/gewohnheitsrecht-arbeitsrecht/
"Wann greift das Gewohnheitsrecht im Arbeitsrecht nicht?
In der Regel können Betroffene sich nicht auf das Gewohnheitsrecht im Arbeitsrecht beziehen, wenn es um Arbeitszeiten geht. Solange diese nicht einzelvertraglich ausdrücklich festgesetzt sind, haben Arbeitnehmer normalerweise keinen Anspruch darauf, immer in der gleichen Schicht eingesetzt zu werden."
24.05.2024 um 23:36 Uhr
Allerdings muss er bei der Zuweisung der Arbeitszeiten auch billiges ermessen walten lassen. Das heist wenn die andere Person z.B. Keine Verpflichtungen Nachmittags hat dann hat dein 2. Job der hoffentlich von deinem ersten Arbeitnehmer genehmigt ist vorrang
25.05.2024 um 14:39 Uhr
@Meph: Es besteht kein generellen Genehmigungspflicht für eine weitere Beschäftigung, der AG muss lediglich mitgeteilt werden, dass eine weitere Beschäftigung aufgenommen wird. Der AG kann dann darauf hinweisen, dass die Ruhezeiten gem. ArbZG einzuhalten sind und kann in extremfall sogar die Lohnfortzahlung nach einem Unfall bei der Nebenbeschäftigung verweigern.
Nur wenn die Tätigkeit bei einem Mitbewerber des AG erfolgt oder die tätigkeit allerwahrscheinlichkeit nach zu regelmäßigen und erheblichen Unterschreitung der gesetzliche Ruhezeiten führt, kann der AG diese Tätigkeit untersagen.
25.05.2024 um 14:52 Uhr
"dann hat dein 2. Job vorrang" (Zitat gekürzt)
Das sehe ich absolut nicht so. Habe gestern noch gelesen, das der AG (sofern es keine von vornherein festgelegten Arbeitszeiten gibt) nicht einmal Rücksicht darauf nehmen muss, ob dem AN eine Kinderbetreuung möglich ist. Suche ich bei Gelegenheit nochmal raus.
25.05.2024 um 16:11 Uhr
Weil juristische Fragen eben auch nur ein Jurist konkret beantworten kann. Man muss Jura nicht umsonst studieren ... da reichen ein paar Seminare halt nicht.
25.05.2024 um 17:12 Uhr
Schlecht ist nur Dein Leseverständnis. Ich schrieb ja nicht "darauf antworte ich nicht". Und ganz allgemein ist die Frage klar zu beantworten (siehe mein erstes Posting). Bei sehr viel spezielleren Fragen braucht man dann eben den Fachmann.
25.05.2024 um 19:45 Uhr
" Leute echt, dieses Forum ist dermaßen schlecht!" Du bist echt die Oberleuchte, setzt so einen Satz da rein und treibst dich selber hier rum.
26.05.2024 um 14:20 Uhr
Hallo Dresssil,
unabhängig von diversen "Meinungen" zu dem Beitrag würde ich dir gerne helfend mit Fragen antworten:
- Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag? Schichtdienst zugelassen ?
- Gibt es einen Betriebsrat in deinem Unternehmen?
Viele Grüße Jungteichbauer
27.05.2024 um 10:32 Uhr
"Leute echt, dieses Forum ist dermaßen schlecht!"-> dann frag ich mich, was Dich hier im Forum noch hält....
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