Erstellt am 24.05.2024 um 09:39 Uhr von rtjum
Ein BEM hat nichts mit einer Krankschreibung zu tun.
Oder meinst Du evtl eine Wiedereingliederung mit einem Stundenmodell (Hamburger Modell)?
Erstellt am 24.05.2024 um 09:45 Uhr von Jutta1966
Andernfalls ist es eine Folgeerkrankung und der AG ist fein raus und die KK zahlt weiter.
Wiedereingliederung geht nicht ohne Zustimmung Arzt.
Erstellt am 24.05.2024 um 09:53 Uhr von Hatschi2412
Ich meinte eine Wiedereingliederung Hamburger Modell
Erstellt am 24.05.2024 um 09:56 Uhr von Hatschi2412
Der AG zahlt ja auch bei der Wiedereingliederung keinen Lohn. Krankschreibung ist bei Wiedereingliederung Pflicht, soweit klar. Es geht mir hauptsächlich um die unmögliche Art des Arztes.
Erstellt am 24.05.2024 um 09:59 Uhr von Jutta1966
Es geht nunmal nicht ohne Arzt und der sollte es einschätzen und bewerten können.
Erstellt am 24.05.2024 um 10:01 Uhr von rtjum
Tja, der behandelnde Arzt muss ja die Wiedereingliederung beantragen, die Krankenkasse bzw. der zuständige Sozialversicherungsträger und der AG müssen zustimmen.
Wenn also schon der Arzt sagt, dass das unnötig ist, wird es schwer.
Bei einer Schulter-OP kommt es evtl auch ein bisschen darauf an, was man denn arbeitet. Wenn man dabei die Schulter nicht oder sehr wenig belastet, ist eine Wiedereingliederung ggfls. auch überhaupt nicht nötig, wenn man bei der Arbeit aber ständig hoch greifen muss wohl eher schon.
Erstellt am 24.05.2024 um 10:02 Uhr von Hatschi2412
Okay danke, dachte auch so. Der Arzt hatte wohl einen schlechten Tag.
Erstellt am 24.05.2024 um 12:51 Uhr von celestro
Man kann sich auch einen anderen Arzt suchen. Allerdings sollte das auch nur dann passieren, wenn man es für absolut nötig hält. Denn die Sozialgemeinschaft ist nicht dafür da, hier Gelder zu bezahlen, nur weil irgendjemand da gerne ein BEM machen möchte.