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Freier Tag gleich urlaub ?

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Lieselotte24
Mai 2024 bearbeitet

Hallo ich habe eine 5 Tage Woche bei 30std. die Woche, ich habe jetzt eine Woche in der ich Samstag einen Tag Urlaub habe, der Dienstplan wurde jetzt so geschrieben, das 24 Stunden von Montag bis Freitag aufgeteilt sind und mein freier Tag gleichzeitig mein Urlaubstag ist. Ich fühle mich damit um meinen Urlaub betrogen, da ich ja sonst 6 Stunden pro Tag arbeite und normal in der Woche noch einen Tag frei haben müsste. Ist dies rechtens ?

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Community-Antworten (8)

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DummerHund

22.05.2024 um 18:25 Uhr

Besteht ein genehmigter Schichtplan in dem du von Montag bis Freitag, also bei einer 5 Tage Woche für 5 Tage eingeteilt wurdest, braucht du Samstags keinen Urlaub mehr nehmen. Dieser Urlaubstag müsste dir wieder gut geschrieben werden.

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Lotsenbraut5.0

22.05.2024 um 23:30 Uhr

Ich denke dein AG hat dir den Tag Urlaub am Samstag eingetragen, damit du in dieser Woche auf deine gewohnten 30 h Arbeitszeit kommst - da du ja nur 24h in dieser Woche arbeitest. Wenn du auf deinem Freien Tag am Samstag bestehst, sprich dir den Urlaubstag wieder gutschreiben lässt, musst du mit 6Minusstunden rechnen, die du dann irgend wann wieder rein arbeiten musst.

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DummerHund

23.05.2024 um 00:47 Uhr

Ich muss mich mal berichtigen und der 2. Antwortgeberin recht geben.

C
celestro

23.05.2024 um 02:22 Uhr

Irgendwie bin ich mir nicht sicher, ob ihr die Frage richtig verstanden habt.

Die TE arbeitet 30h pro Woche an 5 Tagen ... nimmt einen Tag Urlaub und soll jetzt trotzdem an 5 Tagen arbeiten, statt wie man annehmen sollte 4 Tage (mit je 6 Stunden).

Also ich wüsste nicht, was daran rechtens sein sollte.

S
Saft

23.05.2024 um 08:30 Uhr

Hallo,

Es ist wie celestro,sagt.

Sie arbeitet an 5 Tagen je 6 Std. D.H. Montag bis Donnerstag z.B. das sind dann 24 Std.

Dann müsste sie z. B. Freitag frei haben und samstags Urlaub.

Ihr steht ja noch ein freier Tag in der Woche zu.

X
XYZ68

23.05.2024 um 09:36 Uhr

Ob diese Aufteilung rechtens ist, kommt darauf an.

Habt ihr einen BR, der wäre bei der Lage und Verteilung der Arbeitszeit in der Mitbestimmung.

Grundsätzlich: ist die Verteilung der Arbeitszeit in irgendeiner Weise vertraglich geregelt? Gibt es eine Dienstplangestaltung und wenn ja, wann kommt die und für welchen Zeitraum gilt diese?

VB
Vic Brom

23.05.2024 um 09:47 Uhr

Ich verstehe das so, dass wohl grundsätzlich Mo-Sa gearbeitet wird, wobei die 30 Stunden an 5 Tagen geleistet werden sollen. (Vermutlich ist aus Flexibilitätsgründen auch nicht mehr vertraglich geregelt). Nun möchte der Dienstplanschreiber dem Wunsch nach einem freien Tag am Samstag Rechnung tragen und schreibt Mo-Fr. in den Dienstplan. Dabei gibt es aber nur Bedarf für insges. 24 statt 30 Stunden.

Nun kommt es auf den Vertrag an:

  • Steht da "an 5 Tagen in der Woche" - dann brauchst Du m.E. den Urlaubstag nicht, denn der AG muss die 30 Stunden auf 5 Tage aufteilen. Wenn er nur Bedarf für 24 Stunden hat wäre das Annahmeverzug.
  • Steht da "Ein freier Tag in der Woche" könnte das im Extremfall der Sonntag sein.
  • Steht da nur (wie oft üblich) 30 Stunden/Woche, dann wäre die Vorgehensweise rechtens, aber zugebenermaßen höchst unfair.

Aber zu Punkt 1 könntest Du Dich evtl. aus Gewohnheitsrecht auf einen somit ungeschriebenen Teil Deines Arbeitsvertrags berufen.

C
celestro

23.05.2024 um 11:51 Uhr

"Aber zu Punkt 1 könntest Du Dich evtl. aus Gewohnheitsrecht auf einen somit ungeschriebenen Teil Deines Arbeitsvertrags berufen."

Das denke ich eher nicht. Habe mal einen Fall gelesen, wo jemand jahrelang nur nachts gearbeitet hat ... eine betriebliche Übung entstand daraus nicht.

"Nun kommt es auf den Vertrag an:"

da hast Du natürlich völlig recht.

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