Erstellt am 13.01.2013 um 19:38 Uhr von Watschenbaum
ein Tarifvertrag gilt nicht ?
man müsste sich die Regelungen im Arbeitsvertrag wörtlich anschauen
§ 2 EntgFG Entgeltzahlung an Feiertagen
(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
schwierig wirds, wenn der freie Tag regelmässig unregelmässig auf die Woche verteilt ist und auch vertraglich dazu nichts geregelt ist, darzulegen daß man an diesem Feiertag auch gearbeitet hätte, wenn es kein Feiertag gewesen wäre
natürlich dürfte der AG nicht bewusst das EntgFG umgehen, aber wie gesagt.........
Anspruch auf "freie Samstage" finden sich im Gesetz keine, auch hier müsste man ggfs. auf einen Tarifvertrag zurückgreifen, falls man einen Anspruch finden will
Erstellt am 13.01.2013 um 23:51 Uhr von Matze
Ergänzend zu Watschenbaum,
das Arbeitszeitgesetz behandelt den Samstag als gewöhnlichen Arbeitstag. Für das Friseurgewerbe ist der Samstag einer der wichtigsten Ertragstage und der Chef wird nicht so schnell klein bei geben. Auch hier kommt es auf den Arbeitsvertrag sowie, wenn er existiert, Tarifvertrag an.
Um Sicherheit zu erhalten, solltest Du Dich fachlich beraten lassen (Gewerkschaft oder Fachanwalt) bevor Du mit Deinem Chef in einen Rechtsstreit gehst.
Erstellt am 14.01.2013 um 10:22 Uhr von gironimo
Ich denke, es geht hier auch um Himmelfahrt u. Co. Aber bei wechselndem Arbeitsplan kann der AG eben viel drehen, wenn nichts vertraglich geregelt und kein BR im Betrieb ist.
Und der Tarif im Frisörhandwerk gibt ja auch nichts zu diesem Thema her (so wie ich das auf dem ersten Blick sehe).
Frage doch mal bei der Gewerkschaft nach.
Erstellt am 14.01.2013 um 19:13 Uhr von Franzl
Hallo,
nach meinem Verständnis ist der gesetzliche Feiertag ohne Arbeitspflicht.Demzufolge kann auch kein freier Tag "verordnet" werden.
Wäre ja noch schöner den "freien Tag" auf einen Sonntag zu legen.
Vielmehr reduziert sich die wöchentlichen Arbeitszeit um den ausgefallenen Feiertag da dieser sonst nachgearbeitet werden muss.
Also von mir ein klares : Nein ! Es ist nicht rechtens.
Franz
Franz