Ablehnung eines Versetzungsantrages
Guten Tag,
AN hatte Probleme mit dem Abteilungsleiter, was ein klärendes Gespräch mit dem AG zur Folge hatte. Der Betriebsrat wurde nicht miteinbezogen. AG und AN haben sich darauf geeinigt, dass AN für einen Monat den Standort wechselt.
Beim zweiten Gespräch wurde der Betriebsrat nach wie vor nicht einbezogen. AG und AN haben sich darauf geeinigt, dass der AN am neuen Standort bleiben soll. Dies wurde bis Ende des Jahres befristet.
Nun hat der Betriebsrat aber die Versetzung abgelehnt. Zum Nachteil des AN. Damit dieser nicht zum ursprünglichen Arbeitsort zurückkehren muss, hat dieser seinen Urlaub vorgezogen etc.
AG behauptet, die Personalabteilung sei Schuld. Aber greift hier nicht § 95 Abs. 1 BetrVG? Ist es möglich für den AN an entsprechende Informationen zu gelangen in dem er sich selbst an den Betriebsrat wendet? Welche Möglichkeiten hat den AN nun?
Ich bedanke mich im voraus.
Community-Antworten (22)
17.05.2024 um 11:56 Uhr
Hallo ReFaTine,
mir stellen sich gerade viele Fragen zu deiner Anfrage ... unabhängig von der Verletzung der Mitbestimmung nach §99 BetrVG ...
Hat der Betriebsrat die Versetzung abgelehnt ? Wenn ja aus welchen Gründen? Wurde der MA nicht befragt ob er versetzt werden möchte?
Viele Grüße Jungteichbauer
17.05.2024 um 12:13 Uhr
Erstmal ist es schwer zu beurteilen, weil noch Fragen offen bleiben.
Aber ich gebe mal meine Gedanken dazu wieder:
Ein Einbezug des BR für das erste Personalgespräch war ja nicht zwingend. Vielleicht könnt Ihr den MA, oder auch die Allgemeinheit im Rahmen Eurer Öffentlichkeitsarbeit über die Möglichkeiten unterrichten, den BR zu konsultieren. Letztendlich ist das im Einzelfall meist eine Holschuld des MA, da der BR ja nicht riechen kann was dort im argen ist.
Der BR hat nun moniert, dass das Mitbestimmungsrecht missachtet wurde. Wurde dabei genau geprüft, ob auch eine Versetzung nach §95 Abs. 3 vorliegt? Insbesondere die Zuweisung anderer Aufgaben wäre hier interessant. Oder gibt es lediglich eine räumliche Versetzung, die auch im Sinne des Weisungsrechts durchführbar wäre? Das ist leider oft nicht so einfach zu definieren, was bereits zwei weitere Beiträge aus dieser Woche gezeigt haben. Vieles kann auch von den Formulierungen im AV oder TV abhängen.
Erst wenn man die Versetzung klar bejahen kann, kommt theoretisch §95 Abs .1 ins Spiel. ABER: welche Richtlinien sollten denn missachtet worden sein? Kann man das konkretisieren? Habt Ihr überhaupt Auswahlrichtlinien im Rahmen des Kollektivrechts definiert, gegen die man verstoßen könnte?
Ich verstehe das Handeln des BR ehrlich gesagt nicht so ganz. Zum einen torpediert man eine im Sinne des Betroffenen AN eine Einigung. Das passiert eigentlich nur, wenn man so tief in seiner juristischen Bubble sitzt, dass man die realen Zusammenhänge gar nicht mehr beachtet - oder wenn sich entsprechende Umgangsformen zwischen AG und BR eingeschliffen haben.
Zum anderen fasst man einen Beschluss, der sehr danach aussieht, als hätte man akribisch nach Ablehnungsgründen gesucht.
Auf dem ersten Blick sehe ich ehrlich gesagt nicht so wirklich Ablehnungsgründe.
Und selbst wenn der BR einen Verstoß aufgedeckt hat, ist die Versetzung zwar unwirksam. Dann kann der BR aber durchaus die Mitbestimmung nachfordern, anstatt auf dem Rücken des MA eine Ablehnung zu beschließen und auf eine andere Lösung zu drängen.
Nicht alles in der BR-Arbeit unterliegt so engen Leitplanken, dass man nicht etwas Fingerspitzengefühl walten lassen könnte.
Interessant wäre noch die Begründung des BR für die Ablehnung, denn die muss umfassend und schriftlich erfolgen.
Unabhängig davon hat der BR aber zumindest ein Informationsrecht, das der AG hätte erfüllen müssen. Darauf würde ich ihn auch hinweisen.
17.05.2024 um 14:45 Uhr
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten.
Tatsächlich hat der AN durch den AG vom Scheitern des Versetzungsantrages erfahren. Auch hier war der Betriebsrat erneut nicht dabei. Somit konnte der AN auch keine Fragen stellen. Der AG gibt nun anderen Beteiligten die Schuld. Für den AN ist es nun schwer nachvollziehbar. Aufgrund der Größe der Firma und dem neuen Standort ist der AN auch nicht ganz sicher, an wen er sich vom Betriebsrat wenden soll. Selbstverständlich möchte er nun mit seinem AG keine weiteren komplizierteren Probleme schaffen. Denn tatsächlich steht hier auch die Frage im Raum, ob der AG vielleicht andere Differenzen mit dem Betriebsrat hat und es deswegen vielleicht um Prinzipien ging. War es nun in der Verantwortung des AN den Betriebsrat zu kontaktieren? Ich bin vom AG ausgegangen, da dieser die Gespräche gesucht hat und die Versetzung empfohlen hat. Er hat dem AN auch den Hinweis gegeben, dass er den Betriebsrat zum Gespräch hinzuholem darf. Nicht, dass es zwingend erforderlich wäre. Wie kann der AN die schriftliche Begründung vom Betriebsrat erhalten bzw. einfordern. Anscheinend liegt sie ja ausschließlich dem AG vor.
Laut AG hätte der Betriebsrat - und somit auch ohne Rücksprache mit dem AN - das telefonische Gespräch mit dem Abteilungsleiter am alten Standort gesucht und nachgefragt. Der Abteilungsleiter soll die Probleme runtergespielt haben. Aber der AN kann nun schlecht seinen alten Abteilungsleiter kontaktieren, da dieser der Grund des Versetzungswunsches ist.
Es handelt sich hier um einen anderen Arbeitsbereich und auch um eine andere Vergütung. Aber alles im Einvernehmen des AN.
Ich möchte erwähnen, dass ich nicht selbst in diesem Fall involviert bin, sondern hier nur als Außenstehende den Vorgang verfolge.
Im Arbeitsvertrag des AN steht klar, dass es bei einer Versetzung der Zustimmung des Betriebsrates bedarf. Aber da der Versetzungsantrag vom AN selbst gestellt wurde, verstehe ich das Scheitern nicht und wie der AN nun weiter vorgehen soll/kann.
Der AG ist der Auffassung, man solle es nächsten Monat erneut versuchen. Aber was sollte dies an der Situation ändern? Auch der AG hat durchblicken lassen, dass es erneut scheitern könnte. Kann der AN noch irgendwie Sorge dafür tragen, dass es beim nächsten Versuch nicht scheitert? Was sollten die nächsten Schritte sein?
17.05.2024 um 15:18 Uhr
"Tatsächlich hat der AN durch den AG vom Scheitern des Versetzungsantrages erfahren. Auch hier war der Betriebsrat erneut nicht dabei."-> ja, so ist auch der "Meldeweg". Warum sollte der BR bei der Verkündung dabei sein?
"Der AG gibt nun anderen Beteiligten die Schuld."-> nachvollziehber.
"Es handelt sich hier um einen anderen Arbeitsbereich und auch um eine andere Vergütung. Aber alles im Einvernehmen des AN."-> dann würden mich mal die Ablehnungsgründe des BR um so mehr interessieren.
"Im Arbeitsvertrag des AN steht klar, dass es bei einer Versetzung der Zustimmung des Betriebsrates bedarf."-> naja, das glaub ich jetzt aber nicht ungesehen.
17.05.2024 um 15:47 Uhr
""Im Arbeitsvertrag des AN steht klar, dass es bei einer Versetzung der Zustimmung des Betriebsrates bedarf."-> naja, das glaub ich jetzt aber nicht ungesehen. "
Entschuldigung. Ich meinte Betriebsvereinbarung.
17.05.2024 um 16:02 Uhr
Nunja, das muss auch in keiner BV stehen, denn es ist im BetrVG geregelt. Na aber nichts für ungut.
@Muscheschubser: Lt. Zitat der Fragestellerin "Ich möchte erwähnen, dass ich nicht selbst in diesem Fall involviert bin, sondern hier nur als Außenstehende den Vorgang verfolge." werden wir hier sicher einige wichtige Detail nicht erfahren und es werden sicher auch keine abschließenden Antworten gegeben werden können.
17.05.2024 um 16:31 Uhr
Ich kann nur berichten, wie es am Ende ausgehen wird, sofern dies von Interesse wäre.
Weitere Fragen können gerne gestellt werden.
Ansonsten bin ich ja die Fragestellerin hier. Nichts für ungut.. ;)
Ich wurde um Rat gefragt und dachte ich werde hier vielleicht schlauer.
21.05.2024 um 10:08 Uhr
Der Betroffene soll mit dem BRV reden und ihm klar machen, dass er die Versetzung will und gleichzeitig mal fragen wieso der BR abgelehnt hat. Miteinander reden ist immer der erste Schritt für vernünftige und gute Ergebnisse.
21.05.2024 um 10:52 Uhr
Troll gemeldet
21.05.2024 um 14:30 Uhr
Wir machen es in der Regel bei einem Versetzungsantrag so, dass wir mit dem/der AN Kontakt aufnehmen und seine/ihre Sichtweise anhören. Warum sollten wir uns als BR dazwischenschieben und ablehnen, wenn der/die AN die Versetzung möchte?
21.05.2024 um 16:15 Uhr
@ReFaTine Rate dem AN das er sich mal direkt an den Betriebsrat wenden soll um nach zu fragen warum dieser so gehandelt hat. In dem Zuge kann der MA auch gleich klar stellen das es sein ausdrücklicher Wunsch ist versetzt zu werden und das er im kommenden Monat einen erneuten Versetzungswunsch gegenüber dem AG äußern wird.
21.05.2024 um 17:52 Uhr
Nochmal danke für die Tipps.
Der AN befindet sich nun im Urlaub und versucht sich mental einfach mit der Situation zu arrangieren.
Nachdem der AN nun auf die Situation zurückblickt, hat er entschieden dem Schicksal freien Lauf zu lassen.
Der AN wird wohl leider keinen Kontakt mehr mit dem BR suchen, da der AG behauptet hat, der BR hätte keine gute Meinung über den AN. Angeblich. Der AN scheint nicht in der Lage zu sein im BR einen vernünftigen Ansprechpartner zu finden.
Entweder dem Antrag wird entsprochen oder er kehrt an seinen alten Arbeitsplatz zurück. Sollte letzteres der Fall sein, werde ich hier gerne noch mitteilen, welche Gründe diesmal vom AG genannt werden. Tatsächlich würde sich der AN dann den Spaß nicht nehmen lassen getreu dem Motto " Da bin ich wieder. Hat ja wohl leider nicht geklappt, mit dem loswerden."
Die Stimmung ist in der Abteilung seit dieser Aktion wohl laut Kollegen eh im Keller. Niemand traut mehr irgendwem. Tatsächlich wird der AG auch die Leitungen aus mehreren Abteilungen zum Gespräch bitten. Auch die "alte" Abteilung des AN. Gerüchte sagen, dass Abteilungen zusammengelegt werden und die Leitung dann sowieso an jemand anderen gehen soll. Vielleicht geht es dem AN daher so oder so bald besser.
Kurze Frage für mich, sofern man mir das hier überhaupt beantworten kann: Könnte der AN nun aus betrieblichen Gründen entlassen werden? Das wäre in der Tat ein Szenario, dass dem AN zusetzen würde. Wahrscheinlich hängt das wohl mit der Begründung des BR zusammen? Aber wenn der Ablehnungsgrund des BR, die fehlende Zustimmung wäre, kann der AG nun nicht einfach dem AN kündigen, oder? Der AN ist in jedem Fall rechtsschutzversichert. Auch bzgl. Arbeitsrecht.
Sobald mir neue Informationen vorliegen, komme ich gerne auf den Vorgang zurück.
21.05.2024 um 18:08 Uhr
Können kann ein AG alles mögliche ... aber vor Gericht damit durchkommen wäre mMn nur drin, wenn sich der AN dann auf einen Deal einlässt.
21.05.2024 um 18:23 Uhr
Wie es scheint ist der Betriebsfrieden nach §104 BetrVG erheblich gestört. Dies ist aber nicht zu lasten des Versetzungswilligen zurück zu führen. Entweder liegt in der Abteilung schon seit längerem was im argen, dann könnte man es evtl. dem Abteilungsleiter anlasten, oder aber der BR hat mit seiner Entscheidung erheblich dazu bei getragen.
Wäre ich hier der AG und könnte nicht mit dem BR würde ich wie folgt vorgehen. Ich würde mich an den BR wenden ob er seinen Beschluss und deren Begründung nicht noch mal revidieren will, da ich ansonsten ein Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 100 BetrVG einleiten würde. Dies sind zwar Kosten die da anfallen, wäre mir es aber an dieser Stelle wert um den BR zukünftig dazu anhalten könnte für MA da zu sein und nicht gegen einen AG zu kämpfen. Hat der BR wegen seiner aus § 99 BetrVG genannten Ablehnungsgründe würde der AG recht bekommen.
Gründe für eine Kündigung kann ich hier so nicht erkennen. Oftmals ist es aber so das man hier nicht alle Fakten kennt. Sollte dennoch wegen anderer hier nicht bekannten Fakten eine Kündigung ausgesprochen werden sollte man in jedem Fall Kündigungsschutzklage einreichen.
21.05.2024 um 18:40 Uhr
"Hat der BR wegen seiner aus § 99 BetrVG genannten Ablehnungsgründe würde der AG recht bekommen."
Wenn die Ablehnungsgründe offensichtlich "nichtig" sind, kann der AG diese Ablehnung auch einfach ignorieren. Dann müsste der BR aktiv dagegen vorgehen.
21.05.2024 um 18:49 Uhr
Da haste nun auch wieder wahr. ;-)
21.05.2024 um 18:54 Uhr
Lieben lieben Dank :)
21.05.2024 um 18:58 Uhr
@ ReFaTine Wir sind steht´s bemüht ;-)
05.06.2024 um 21:30 Uhr
Hallo zum wohl letzten Mal,
ich wollte nur kurz mitteilen, dass die Versetzung nun bewilligt wurde. Zumindest hat der AN nun seine Arbeit in der neuen Abteilung aufgenommen. Zudem wurde der neue Arbeitsvertrag übersandt, der alles beinhaltet was der AN mit dem AG besprochen hat. Auch das Gehalt wurde überwiesen usw.
Wir gehen nun tatsächlich davon aus, dass der Betriebsrat aus rein formellen Gründen, den ersten Antrag abgelehnt hat.
LG
05.06.2024 um 21:42 Uhr
Danke das Du uns nochmal eine Rückmeldung gegeben hast.
05.06.2024 um 21:45 Uhr
@ReFaTine Schön wenn auch mal eine Rückmeldung kommt, wo man dann auch mal liest das sich wohl alle Seiten geeinigt haben.
06.06.2024 um 11:02 Uhr
Ja, vielen Dank für die Rückmeldung - was gern als Wink mit dem Zaunpfahl an alle verstanden werden darf. Es ist doch immer interessant, wie solche Dinge ausgehen wenn man selbst seinen Senf dazu gegeben hat.
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