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Umstufung Angestellter zum Arbeiter "unter ERA"

E
ERA
Nov 2016 bearbeitet

Kurz zu meiner Person: Mein Name lautet *******, Staatsangehörigkeit: Deutsch, 45 Jahre alt, verh. 2 Kinder. Seit 25.11.1985 bei ******* in *********** beschäftigt. Mit Eintritt in die *****- wurde ich IGM-Mitglied

Nach 7 „harten“ Jahren arbeitete ich mich vom Fräser(Maschinenbediener) zum Arbeitsplaner Betriebsmittel herauf. Genau am 01.10.1992 bekam ich meinen neuen Arbeitsvertrag als Sachbearbeiter Terminwesen. Die Einstufung lag damals bei T3. 2 Jahre später erfolgte die Umgruppierung in T4 Rang 14 (seit 09/95).

Mit der Einführung der Takt- und Fließfertigung (Mitte 2006) wurde meine Planstelle kurzerhand gestrichen. Mein damaliger Teamleiter Hr.***** bot mir zur Übergangs-„Lösung“ eine Stelle im Wareneingang-Takt- und Fließfertigung an. Gut ein halbes Jahr später verließ er mit Abfindung oder Vorruhestand das Unternehmen im Alter von 55 Jahren.

Mein neuer Teamleiter Hr.***** meinte, er hätte keinen anderen Job für mich. Wenn es mir nicht gefallen würde, könnte ich mich ja wegbewerben. Ende 2006 wurde mein Job (der Wareneingang) einer neuen Abteilung zugeordnet. Somit bekam ich ab Dez.2006 wieder einen neuen Teamleiter, den Hr.******

Hr.****** war es zu viel mich zu führen, sprich mir Urlaubs-und Gleittage einzutragen. So unterstellte er mich seinem Stellvertreter dem Meister Hr.******* Dem wiederum unterstehen meine Kolleginnen und Kollegen im Wareneingang (2 Frauen und 3 Männer). Somit war ich der einzige Angestellte in der Gruppe.

Knackpunkt für den Meister war aber die Tatsache, dass er keinen Zugriff auf meine Daten (Zeitkonto-Führungskonto) hatte. Hintergrund: in der Abteilung durfte bisher kein Meister einen Angestellten führen.

Um dies zu umgehen stellten mein Teamleiter und sein Meister im Personalbereich einen Versetzungsantrag. Eine Umsetzung von Mitarbeiter Verwaltung zu Mitarbeiter indirektem Bereich. Begründung mit Einführung von ERA gäbe es keine Angestellten mehr, und ich sei eh der einzige in der Gruppe.

Anfangs Oktober kam ich morgens mit meinem Ausweis nicht durch das Drehkreuz. Nach Recherchen bekam ich dann von meiner zuständigen Personalbetreuerin Fr. ***** folgende Aussage: Meine Führungskräfte hätten einen Versetzungsantrag gestellt, welcher noch zur Zustimmung beim Betriebsrat läge. Der Betriebsrat in Vertretung (Hr. ******) wiederum sicherte mir die Absage, sprich die Verweigerung der Zustimmung dieses Versetzungsantrages zu.

Da Fr. ***** aber schon alles veranlasst hatte, bekam ich Anfang Oktober einen neuen Ausweis mit einer neuen Personalnummer. Nach Rücksprache mit dem Bereichsbetriebsrat (Hr. ********), kam die Aussage „er kümmere sich darum“.

Weil sich bisher niemand bei mir gemeldet hat, weder meine Vorgesetzten, noch der Betriebsrat Hr. ********, rief ich Anfang Januar nochmal die Personalbetreuerin Fr. ***** an. Sie erklärte mir am Telefon, dass mein Entgelt doch gleich bleiben würde und es keinen Unterschied macht, ob Angestellter oder gewerblicher Mitarbeiter. Und beiläufig meinte sie : eine Umsetzung bedürfe laut Betriebsverfassungsgesetz nicht der Zustimmung des Betriebsrates.
Dies teilte ich meinem Betriebsrat Hr. ****** mit, welcher dann ganz empört meinte, er würde noch mal mit Fr. ***** reden. Später rief er mich zurück und meinte irgendetwas von Paragraph 99 des Betriebsverfassungsgesetz, und Fr. ***** wolle es rückgängig machen. Dazu benötige Sie aber ein Schreiben meines Team- und Abteilungsleiters.

Nach meinen Erfahrungen in dieser Abteilung könnte ich mir gut vorstellen, dass mein Abteilungsleiter nichts unterschreiben bzw. nichts rückgängig machen wird.

Nun meine konkrete Frage : Was kann ich tun bzw. was empfehlen Sie mir ? Kann ich Einsicht in die Versetzungsunterlagen beantragen ?

Beim Betriebsrat ? oder in der Personalabteilung ?

Hätte ich vorm Arbeitsgericht eine Chance, schließlich arbeite ich in einem Großunternehmen (Metall+Elektroindustrie).

Mittlerweile glaube ich einer von den beiden Betriebsräten, hat der Umstufung zugestimmt !

Auch seitens der Personalabteilung habe ich noch kein Schreiben bekommen.

Vielen Dank im voraus !!!!!!!!!!!!

6.10401

Community-Antworten (1)

K
Konrad

18.06.2008 um 10:00 Uhr

Hallo @ERA

Eine lange berufliche Geschichte, wie heut zu tage Großkonzerne (DAX Unternehmen) mit Personal umgehen, und versuchen durch hin und her schieben Personal mürbe zu machen oder einfach los zu werden. Oft wissen die Abtl Leiter nicht mal wie sie rechtlich vorgehen müssen. Es gilt sehr wohl das BetrVG nach § 99, sicher auch gültige Tarifverträge der IGM evtl. je nach Konzern auch eine Beschäftigungssicherung.

Zu den Fragen: Jeder Beschäftigte hat das Recht Einsicht in seine Personalakte (Versetzungsunterlagen)im Personalbüro zu nehmen, (dazu kann man ein BR- Mitglied mit nehmen).

Eine einzelner BR allein, kann einer Versetzung nicht zustimmen, die Mehrheit zählt. Der BR sollte zum Vorgang eigentlich Auskunft geben können, ja sogar müssen!

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