Eine Kollegin hat bei unserem Arbeitgeber einen Antrag gestellt, vorzeitig aus der Elternzeit zurückkommen zu dürfen, da Ihr Antrag auf Elterngeld abgehlehnt wurde. Dementsprechend ist ihre wirtschaftliche Exzistenz extrem gefärdet. Sie ist alleinerziehend mit 2 Kindern. Unser AG hat ihr per Email innerhalb der 4 Wochen-Frist eine Ablehnung mitgeteilt.

Erfüllt diese E-Mail die Schriftform und ist die Ablehnung demnach gültig oder hätte er dies in einem direkten Schreiben mit Unterschrift mitteilen müssen?