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Sonderzahlung Abzug Krankheitstage

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Dotty1
Mai 2024 bearbeitet

Bisher hat unser Arbeitgeber immer nur bei Wheinachtsgeld und Gutschein Krankheitstage abgezogen ( alles freiwillige Zahlungen, nicht tarifgebunden, keine BV vorhanden, nichts in den Arbeitsverträgen). Jetzt hat er bei der versprochenen Lohnerhöhung und Inflationsprämie das aber auch gemacht. Hat er das Recht dazu oder müsste er das so auch per Aushang....ankündigen?

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Community-Antworten (15)

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Muschelschubser

14.05.2024 um 19:02 Uhr

Hat er die Verteilung zur Mitbestimmung beim BR eingereicht? Oder waren die Zahlungen Bestandteile von Tarifverhandlungen?

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Dotty1

14.05.2024 um 19:15 Uhr

Beides nicht

W
WiederDa

15.05.2024 um 08:38 Uhr

"...nichts in den Arbeitsverträgen...", wenn der AG das schon öfter gemacht hat, könnte das dennoch Bestandteil des Arbeitsvertrages sein. Das kann aber nur ein RA individual rechtlich prüfen. Wie viel Mitarbeiter seid ihr? Ich würde Euch dringendst empfehlen, einen BR zu gründen und Euch um solche Sachen im Sinne aller Mitarbeiter zu kümmern.

M
Muschelschubser

15.05.2024 um 10:10 Uhr

Habt Ihr überhaupt einen BR? Das ging für mich jetzt noch nirgends hervor.

Wenn nicht, hat sich das Thema für dieses Mal wohl erledigt, und Ihr wärt gem. WiederDa gut beraten, einen zu gründen. Holt Euch hierfür ggf. juristischen Beistand.

Gibt es einen BR, hat der AG gegen §87 Abs. 1 (10) BetrVG verstoßen, da der BR bei der Verteilung von Prämien ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht hat.

Hier müsste der BR unverzüglich die Maßnahme reklamieren und sein Mitbestimmungsrecht einfordern. In bestimmten Fällen kann man sein Mitbestimmungsrecht rückwirkend einfordern, evtl. kann man so Gespräche erzwingen. Auf jeden Fall hat der AG die Mitbestimmungspflicht missachtet und gleichzeitig gegen das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit verstoßen.

Diesen Hinweis kann man zunächst mündlich geben. Wie Ihr das rhetorisch verpackt, hängt ja auch vom Verhältnis zum AG ab. Lässt sich der AG auf diesbezügliche Gespräche ein, könnt Ihr über die Verteilung und den Abzug der Krankheitstage sprechen.

Lässt er sich nicht drauf ein, oder seid Ihr bei der Beurteilung unsicher, holt Euch eine juristische Einschätzung ein. Am elegantesten ist es natürlich immer, wenn man sich untereinander einigen kann.

Bleibt nur der juristische Weg, wäre entweder ein Unterlassungsanspruch denkbar, oder ein Einigungsstellenverfahren. Ersteres würde ich ausschließen, denn sonst heißt es evtl. "Der BR hat Eure Prämie auf dem Gewissen". Letzteres wäre vermutlich der Weg, eine für alle faire Prämienverteilung zu erreichen und dafür zur sorgen, dass der AG in Zukunft auf die Mitbestimmung achtet.

M
Meph1977

15.05.2024 um 11:17 Uhr

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Dotty1

15.05.2024 um 18:16 Uhr

Betriebsrat ist vorhanden, aber macht nichts. Bin selber drin, aber als Einzelkämpfer keine Chance

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Dotty1

15.05.2024 um 18:18 Uhr

Betriebsrat unternimmt nichts. Bin selber drin, aber als Einzelkämpfer keine Chance

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Dotty1

15.05.2024 um 18:51 Uhr

AUSHANG IM BETRIEB

Mitarbeiterinformation Tarifiche Erhöhung.2023_-2024 Liebe Mitarbeiterinnen. liebe Mitarbeiter, Die tarifliche Erhöhung für die Jahre 2023 und 2024 wurden vor Kurzem bekanntgeben. Wie auch in der Vergangenheit, werden wir uns selbstverständlich an diese Vorgaben halten. Inflationsprämie Bis Mai 2023 ist die Auszahlung der Inflationsprämie in Hohe von 1.000€ (Teilzeitkräfte anteilig) fällig. Seit Oktober 2022 haben wir Ihnen bereits 700€ ausbezahlt. Mit der Lohn- und Gehaltszahlung Mai 2023 erhalten Sie die restichen 300 €. Im Frühjahr 2024 (bis spätestens April 2024) werden wir die zusätzlichen 500 E Inflationsprämie (Teilzeitkräfte anteilig) an jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter auszahlen. Tarifliche Erhöhung Ab Oktober 2023 erhaliten Sie eine tarifiche Lohnerhohung von 4,8 % Im September 2024 wird es eine weitere tarifliche Lohnerhöhung von 3,3 % geben. Änderung Prämiengutschein Ab Mai 2023 werden wir den Prämiengutschein alle zwei Monate (nicht wie bisher 3 Monate) an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verteilen, die keinen Tag krankheitsbedingt gefehlt haben. An dieser Stelle dürfen meine Familie und ich uns für Ihre Mithilfe bedanken. hre Arbeitsplätze werden wir auch in Zukunf garantieren und uns weiterhin den vielseitigen Herausforderungen, die die Zukunft bringt, stellen.

Das war der Aushang dazu , da steht nichts von Abzug bei der Lohnerhöhung und Inflationsprämie. Aber bei den Gutscheinen steht es drin.

C
celestro

15.05.2024 um 19:54 Uhr

Das ist gut (das es da nicht drin steht). Dagegen müsste man vorgehen können.

M
Muschelschubser

16.05.2024 um 11:48 Uhr

Wenn er 1:1 ein eine tarifliche und somit verbindliche Vereinbarung umsetzt, gibt's da eh nichts dran zu rütteln, sofern diese spezifisch genug formuliert ist.

Und selbst bei den Gutscheinen könnte man nochmal schauen, ob hier nicht eine betriebliche Übung zum Bestandteil des Arbeitsvertrags geworden ist (lt. BAG mindestens 3 Jahre wiederkehrende Gewährung). Denn dann ließe sich eine solche Regelung nicht einseitig und ohne MBR des BR zurücknehmen oder kürzen.

Was kann man denn tun, um dem BR ein wenig mehr Dynamik zu verschaffen? Sehr schade, dass er scheinbar so passiv unterwegs ist.

M
Metaler1972

16.05.2024 um 14:39 Uhr

Wenn ich das jetzt so lese, vermute ich mal das ihr bei IG Metal seid. Diese hat einen Tarifvertrag zum Ursprünglichen Thema Weinachtsgeld, in der auch der Abzug der Krankheitstage geregelt ist. Genauso wie die Abzüge von Krankheitstagen bei Infaltionsprämie, dazu muss es auch einen Stichtag geben.

J
jutti1965

16.05.2024 um 15:45 Uhr

Die trollige Elke wurde gemeldet.

W
WiederDa

16.05.2024 um 15:49 Uhr

@Dotty1: Im Forum ist immer wieder ein Troll unter diversen Namen unterwegs. Du hast ja schon jede Menge gute Antworten bis um 13:00 Uhr erhalten. Ignoriere die Antwort von Elke_56_KA. Manchmal verwendet der Troll auch Namen, die bereits mit guten antworten im Forum unterwegs sind.

RAD
Ronja aus DD

16.05.2024 um 16:05 Uhr

Warst Du früher bei der Stasi oder weshalb meldest Du Forumbenutzer?

W
WiederDa

16.05.2024 um 16:25 Uhr

Lieber "Troll", lass es doch einfach!

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