Berechnung Krankheitstage BEM-Gespräch
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zur Berechnung der Krankheitstage, ab wann ein BEM-Gespräch vom Arbeitgeber angeboten werden muss:
Wenn jemand innerhalb eines Jahres mehrere, nicht fortlaufende Krankheitstage hat, ist hier die Schwelle nach 42 Krankheitstagen oder nach 30 Krankheitstagen bei einer 5-Tage-Woche erreicht? Wenn z. B. jemand am Freitag den ersten Krankheitstag (ohne AU-Bescheinigung) hat und am darauffolgenden Montag wieder anwesend ist, zählen der Samstag und Sonntag auch als Krankheitstage bei der Berechnung dazu oder zählen der Samstag und Sonntag nur als Krankheitstage dazu, wenn die Erkrankung im o. g. Beispiel auch am Montag noch weiterhin besteht?
Community-Antworten (1)
03.12.2023 um 14:38 Uhr
Wenn ein Mitarbeiter innerhalb von 12 Monaten länger als sechs Wochen am Stück oder wiederholt an insgesamt mehr als 42 Kalendertagen (30 Werktagen) arbeitsunfähig war, muss ein Arbeitgeber ein BEM anbieten.
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