Wann neue AU wenn freier Tag und WE
Hallo,
ich habe eine Frage: Ich war diese Woche krank von Montag bis Donnerstag. So stand es auch auf der AU. Freitag ist regulär mein freier Tag. Ich arbeite Teilzeit. Nun bin ich noch nicht wieder gesund. Habe aber am Dienstag erst wieder einen Termin beim Arzt. „Muss“ ich Montag nochmal zum Arzt weil ich für Montag eine neue AU benötige oder gehen die 3 Tage von vorne los, für die ich laut Arbeitsvertrag keine AU brauche? Es war ja der Freitag und das WE dazwischen.
Danke ??
Community-Antworten (8)
03.05.2024 um 23:26 Uhr
Die "3 Tage" gehen von vorne los, wenn es eine neue Krankheit ist.
04.05.2024 um 00:07 Uhr
Du solltest AU durchgehend ausstellen lassen. Wenn du mal länger als 6 Wochen krank sein solltest am Stück bekommst du keine Lohnfortzahlung mehr und weil du nicht durchgehend AU geschrieben warst auch kein Krankengeld.
04.05.2024 um 02:58 Uhr
Mephisto, bei dem Krankengeld verwechselst du aber was.
04.05.2024 um 11:16 Uhr
Bin ich immer noch krank... Also durchgehende Bescheinigung sonst könnte ja jemand der nur drei Tage arbeitet garnicht mehr auf Arbeit gehen.
04.05.2024 um 14:40 Uhr
Was soll ich da verwechseln @ Catweazel sie hat für den Freitag, Samstag und Sonntag keine AU wenn sie jetzt länger als 6 Wochen krank wäre würde sie nach ablauf der 6 Wochen kein Krankengeld bekomme das sie an dem Freitag frei hatte ist irrelevant.
04.05.2024 um 20:02 Uhr
Meph, lies deinen zweiten Satz mal. Natürlich bekommt man nach 6 Wochen AU entweder Lohnfortzahlung oder KG.
05.05.2024 um 14:31 Uhr
es geht um "ohne durchgehende AU" ... stimmt die Aussage dann nicht?
06.05.2024 um 12:01 Uhr
Als Regel gilt: Wer am Ende einer AU noch nicht gesund ist, muss umgehend zum Arzt um den AU verlängern zu lassen, auch wenn man an den nächsten Tag regulär frei hat oder es ein Wochenende ist. Der Arbeitgeber ist dann auch über die voraussichtlichen Dauer der AU zu informieren ("Moin Cheffe, bin immer noch krank, morgenfrüh zum Arzt, AU folgt...")
In diesem Fall fängt die Zählung für die 6 Wochen zunächst ganz neu an, für den AG, der keine Diagnose hat, wirkt diese AU zunächst als "neue" Erkrankung. Allerdings kann die KV sich einschalten und feststellen, dass von eine "Rezidive" die Rede ist, sprich, ein Rückfall in der alte Erkrankung und kann dann die Tage der bereits abgelaufene AU bei der Berechnung der LFZ-Frist berücksichtigen.
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