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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Freie Tage

D
Daddy
Jan 2018 bearbeitet

Moin moin zusammen. Habe mal wieder eine Frage. Bei uns ist es so dass ein Großteil der Kollegen einem festen Dienstplan zugeordnet sind und entsprechend wissen, wann ihr freier Tag in der Woche haben, da wir auch Samstags arbeiten. Etwa 20% der Kollegen haben so einem Dienstplan nicht und müssen Woche für Woche nach ihrem freien Tag fragen und bekommen immer nur kurzfristig die entsprechende Info. Dies ist uns natürlich ein Dorn im Auge, Allerdings nicht meine Frage. Wenn von den Kollegen die zugeordnet sind ein freier Tag auf einen Feiertag fällt bekommen diese natürlich keinen zusätzlichen freien Tag. Was ist aber mit den Kollegen, die nicht fest zugeordnet sind? Aktuell hält der AG es so, dass er sagt, der freie Tag ist dann an dem Feiertag. Wir im Gremium sind der Meinung, dass dies nicht so geht. Aber wie sieht das rechtlich aus. Wir konnten entsprechenden Texte bzw Gesetze nicht finden. Könnt ihr helfen?

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Community-Antworten (4)

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Pjöööng

24.04.2015 um 16:30 Uhr

Bundesarbeitsgericht Urt. v. 24.10.2001, Az.: 5 AZR 245/00

... könnte weiterhelfen ...

G
gironimo

24.04.2015 um 17:14 Uhr

Auf jeden Fall sollte der BR dafür sorgen, dass es klare Verhältnisse gibt. Ihr müsst es ja nicht akzeptieren, dass etwas ein Dorn im Auge ist. Würdet Ihr es regeln, besteht das Problem nicht mehr.

Also nutzt doch einfach Eure Mitbestimmung und schließt die "unternehmerische Freiheit" aus. Dann erübrigt sich die Suche nach Urteilen, die man vergleichend hinzuziehen könnte.

P
Pjöööng

24.04.2015 um 17:15 Uhr

Kann der BR hier etwas regeln?

D
Daddy

24.04.2015 um 20:50 Uhr

Man muss dazu sagen, es ist über eine BV geregelt mit. Diese war ein Einigungsstellenspruch, mit dem wir nicht einverstanden sind ( der Einigungsstellenvorsitzende hatte sich komplett für den AG Vorschlag entschieden und für diesen abgestimmt). Diese BV wird aktuell von uns angefochten vor Gericht.

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