Erstellt am 24.04.2015 um 14:30 Uhr von Pjöööng
Bundesarbeitsgericht Urt. v. 24.10.2001, Az.: 5 AZR 245/00
... könnte weiterhelfen ...
Erstellt am 24.04.2015 um 15:14 Uhr von gironimo
Auf jeden Fall sollte der BR dafür sorgen, dass es klare Verhältnisse gibt. Ihr müsst es ja nicht akzeptieren, dass etwas ein Dorn im Auge ist. Würdet Ihr es regeln, besteht das Problem nicht mehr.
Also nutzt doch einfach Eure Mitbestimmung und schließt die "unternehmerische Freiheit" aus. Dann erübrigt sich die Suche nach Urteilen, die man vergleichend hinzuziehen könnte.
Erstellt am 24.04.2015 um 15:15 Uhr von Pjöööng
Kann der BR hier etwas regeln?
Erstellt am 24.04.2015 um 18:50 Uhr von Daddy
Man muss dazu sagen, es ist über eine BV geregelt mit. Diese war ein Einigungsstellenspruch, mit dem wir nicht einverstanden sind ( der Einigungsstellenvorsitzende hatte sich komplett für den AG Vorschlag entschieden und für diesen abgestimmt). Diese BV wird aktuell von uns angefochten vor Gericht.