Zwangsurlaub möglich?
Hallo,
ich bin Arbeitnehmer in einem kleinen mittelständischen Unternehmen. Seit 2020 ist unser Auftragseingang derart schlecht, dass siet dem fast ununterbrochen Kurzarbeit angesagt war. Zu Beginn sieben Tage pro Monat, seit ca. zwei Jahren vier Tage pro Monat. Die Firma hat durch den erleichterten Zugang zur Kurzarbeit wegen Corona und Krieg auch mal in Monaten mit besserem Auftragseingang Kurzarbeit gemacht. Nun ist der Mai der erste Monat ohne Kurzarbeit, da die Gesetze sagen dass man nach 12 Monaten für drei Monate aussetzen muss. Jetzt zu meiner Frage: Im Arbeitsvertrag ist von Betriebsurlaub keine Rede, in der BV zum Thema Urlaub steht: "Darüber hinaus können zwischen den Parteien Betriebsruhe und Schließtage verhandelt und festgelegt werden". Verstehe ich das richtig, wenn die Geschäftsleitung jetzt sagt, dass sie in den nächsten drei Monaten immer Freitags den Betrieb schließen möchte, zwei Tage unbezahlt, zwei Tage Urlaub und der Betriebsrat dem zustimmt, kann ich nichts dagegen machen?
Vielen Dank für eure Antworten Gruß Speedy
Community-Antworten (36)
02.05.2024 um 13:11 Uhr
Grundsätzlich können hier AG und BR eine Vereinbarung abschließen. Ich denke aber mal das es da aber eine Begrenzung gibt wie viele Urlaubstage den MA zur freien Wahl des Urlaubszeitpunktes gibt. Und unbezahlt geht überhaupt nichts. Das kann ein BR nicht beschließen.
02.05.2024 um 14:02 Uhr
Da würde ich gegen klagen dies entspricht nicht dem Erholungsgedanken des Bundesurlaubsgesetz!
02.05.2024 um 14:12 Uhr
02.05.2024 um 14:35 Uhr
dummerhund das hier ist nicht die Frage wieviel verplant wird sondern wie!
02.05.2024 um 14:48 Uhr
Im Endeffekt wäre mir wichtig zu wissen was ich dagegen machen kann. Das unternehmerische Risiko, also der Auftragsmangel, kann ja nicht auf den Arbeitnehmer übertragen werden. Mir ist durchaus bewusst, dass wenn der BR zustimmt, einzelne Urlaubstage zur Betriebsschließung verwendet werden können. Aber was, wenn der BR garnicht Beschlussfähig war? Ist es wirklich so, dass der AG keinen Unbezahlten Urlaub bestimmen kann?
02.05.2024 um 15:00 Uhr
"Ist es wirklich so, dass der AG keinen Unbezahlten Urlaub bestimmen kann?"
Ganz richtig. Hier wäre der AG dann in Annahmeverzug nach § 615 BGB.
Heißt der AN gibt dem AG klar und unmissverständlich zu verstehen das er seine Arbeit an dem Tag verrichten will. Nimmt der AG dies nicht an ist er in Annahmeverzug und muss den AN den Tag Entlohnen.
02.05.2024 um 15:02 Uhr
Wie das nun mit den Betriebsferien ist das er sie so aufteilen und splitten will, warte mal den Tag ab ob andere User hier dazu noch andere Meinungen haben.
02.05.2024 um 15:32 Uhr
Anweisung von Urlaub erfordert dringende betrieblichen Belangen Verneint wurden betriebliche Belange bei einem kurzfristigen Auftragsmangel und Umsatzrückgang, denn das Betriebsrisiko darf nicht einseitig auf die Arbeitnehmer abgewälzt werden. Der Arbeitgeber muss immer erst prüfen, ob in wirtschaftlichen Schieflagen nicht auch ein Zeitkonten- oder Überstundenabbau oder gar die Beantragung von Kurzarbeitergeld oder vielleicht auch ein Wechsel des Schichtenmodells möglich ist – also Maßnahmen, die für die Arbeitnehmer weniger einschneidend sind. Störungen im Betriebsablauf. Auch hier gilt: Der Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko und darf es nicht überwälzen auf die Beschäftigten. So darf ein Unternehmen seine Angestellten nicht in den Zwangsurlaub schicken, nur weil durch den Ausfall einer wesentlichen Maschine die Produktion stillsteht. Quelle Haufe
02.05.2024 um 15:58 Uhr
ok moreno, soll langsam kriegste mich ;-)
02.05.2024 um 16:14 Uhr
Ok, also ist der stetige Umsatzrückgang der letzten Jahre kein Grund für Zwangsurlaub (Stundenkonten sind auf null, Kurzarbeit ist aktuell nicht möglich) und unbezahlter Urlaub geht auch nicht (Veto per Mail einreichen genügt?)
02.05.2024 um 16:53 Uhr
"(Veto per Mail einreichen genügt?)"
Wenn das von einem Beschluss gedeckt ist, normalerweise ja. Man sollte aber auch gucken, wie sonst bei Euch kommuniziert wird. Wenn sonst alles schriftlich gemacht wird, sollte man das hier auch tun (und nicht per Mail).
02.05.2024 um 21:30 Uhr
Na ich würde mal beim Betriebsrat einmarschieren und fragen was da für ein Scheiss läuft! Wann war denn die letzte Betriebsversammlung?
02.05.2024 um 21:45 Uhr
Und da kommt das nächste große Problem: beim BR war ich schon! Ich habe gefragt was hinter dieser Entscheidung steckt und ob der BR sich gegenüber seiner Wählerschaft auch mal rechtfertigt. Fehlanzeige! Er muss seine Entscheidung nicht rechtfertigen. Ja ch habe versucht ihn zu erklären, dass er 4 mal jährlich eigentlich eine Mitarbeiterversammlung einberufen muss, um den Mitarbeitern die Arbeitsweise und teilweise auch die Tätigkeiten nahe zu bringen. Das muss er nicht, er will das nicht. Das sind die Antworten die man vom Vorsitzenden und dessen Stellvertreter bekommt.
02.05.2024 um 22:23 Uhr
Wegen der nicht durchgeführten Betriebsversammlungen lese mal hier:
oder hier:
Bist du in einer GEW würde ich mich mal umgehend an diese wenden.
Dort kannst du dann auch gleich vorbringen was der BR und der AG da zurecht mauscheln. Jeder Richter wird sich freuen so einen BR aus dem Amt zu jagen.
02.05.2024 um 23:18 Uhr
In einer Gewerkschaft bin ich nicht, werde aber am Montag mit meinem Anwalt die Sache besprechen. Das der BR aufgelöst werden kann weiß ich, ich denke sogar das die Unterschriften eines viertels der wahlberechtigten Mitarbeiter zu bekommen kein Problem wäre.
02.05.2024 um 23:21 Uhr
Dann berichte bitte mal weiter was weiter passiert.
03.05.2024 um 10:06 Uhr
Mach ich natürlich. Danke für die bisherigen Antworten, ihr habt mir sehr geholfen
03.05.2024 um 13:18 Uhr
So, es gibt Neuigkeiten... Heute wurde eine BV vorgestellt: "Arbeitszeitverkürzung und Betriebsruhe" Inhalt: Die Die monatliche Arbeitszeit wird um 16 Stunden gekürzt, inkl. Gehaltsanpassung. Pro Monat sollen die Mitarbeiter zusätzlich zwei Urlaubstage opfern.
Was sagt ihr dazu?
03.05.2024 um 13:26 Uhr
Das würde ich allerdings mal auf §77 BetrVG und auf das Günstigkeitsprinzip prüfen.
03.05.2024 um 13:40 Uhr
Ob ein TV vorliegt oder nicht, ich bin mir fast sicher das diese BV so keine Gültigkeit hat. Auch das wird dein Anwalt bestimmt interessieren. Nehme dazu auch ml dein Arbeitsvertag mit.
03.05.2024 um 13:43 Uhr
Den 77er und das Günstigkeitsprinzip meinte ich auch eher getrennt voneinander. Selbst wenn kein TV vorliegt, kann ich per BV doch nicht einfach einzelvertragliche Regelungen wie die Arbeitszeit kürzen.
03.05.2024 um 14:53 Uhr
Na die BV ist für die Tonne! Was für einen bescheuerten Betriebsrat habt ihr eigentlich?
03.05.2024 um 14:57 Uhr
Das sitzt bestimmt TTxx drin
03.05.2024 um 15:21 Uhr
"Selbst wenn kein TV vorliegt, kann ich per BV doch nicht einfach einzelvertragliche Regelungen wie die Arbeitszeit kürzen."
So ganz allgemein stimmt das natürlich nicht (Stichwort BV zu Kurzarbeit).
03.05.2024 um 16:00 Uhr
Und dann auch noch 2 Urlaubstage im Monat opfern. Mitderflachenhandvormkopfklatsch
03.05.2024 um 16:19 Uhr
Hallo, bitte helft mir auf die Sprünge: was ist ein TV? Der Termin beim Anwalt hat sich leider auf den 13.05.24 verschoben. Auf die Frage was das denn für ein BR ist kann ich folgendes sagen: Es wird höchstens einmal in vier Jahren geschult; Betriebsversammlungen finden schon seit mehreren Jahren nicht mehr statt; es wird sich nur für Kumpels eingesetzt! Ich war auch kurz Mitglied dieses Vereins, bin aber recht bald wieder raus weil meine Meinung nicht gewollt war. Dieses Gremium besteht eigentlich nur aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter, die machen das meiste unter sich aus
03.05.2024 um 16:23 Uhr
TV heißt Tarifvertrag. Alles auch dem Anwalt erzählen, könnte sein das da noch mehr Betriebsvereinbarungen existieren die nicht ganz koscher sind. Am besten du schreibst dir alles vorher auf und/oder druckst dir auch diesen Thread aus.
03.05.2024 um 16:40 Uhr
Ok danke Dummerhund. Laut Geschäftsführung wurde die BV wohl vonnöten Anwalt geprüft und verfasst
03.05.2024 um 17:24 Uhr
Dann sollte die GL sich mal nach neuen Anwälten umsehen. So etwas lernt man schon in normalen BR Grundseminar.
06.05.2024 um 16:03 Uhr
So, die Mail mit allen Infos und Unterlagen ist an den Anwalt raus. In der Firma ist die Stimmung sehr schlecht, was den BR nicht beeindruckt. Vor allem der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind von ihrer souveränität überzeugt, es sind die anderen die falsch liegen. Eine Frage: Können die Mitarbeiter eine Betriebsversammlung einfordern, die auch innerhalb einer kurzen Frist stattzufinden hat? Das vier Versammlungen im Jahr Pficht sind, weiß ich. Da diese ja aber nicht abgehalten werden, würde mich jetzt interessieren, wie ich als Mitarbeiter eine Versammlung verlangen kann
06.05.2024 um 16:11 Uhr
Du alleine nicht, aber eine außerordentliche Betriebsversammlungen auf Veranlassung des Betriebsrats, auf Wunsch des Arbeitgebers oder von mindestens einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer sind zulässig (§ 43 Abs. 3 BetrVG).
06.05.2024 um 17:41 Uhr
Ok, heißt ich sammle in Form einer List mit Betreff die Unterschriften von einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer und gebe das an den BR. Dann versuchen wir das mal
13.05.2024 um 14:09 Uhr
So, der Termin mit meinem Anwalt ist vorbei. Ich bin so blöd... im Arbeitsvertrag ist eine Öffnungsklausel für Betriebsvereinbarungen.
Die BV ist somit leider wirksam
13.05.2024 um 14:22 Uhr
Auch wenn der Arbeitsvertrag BV offen ist wird der AN durch den 77er Betrvg geschützt! Hätte Dir der RA aber auch sagen können! Wochen Arbeitszeit werden in Tarifen geregelt deswegen ist dies nicht BV offen.
13.05.2024 um 16:00 Uhr
Warst Du bei einem "Fachanwalt für Arbeitsrecht" oder bei einem Anwalt, der Arbeitsrecht einfach als Schwerpunkt in seiner Vita angegeben hat? Das ist ein Unterschied. Nur für den Fall, dass Dir doch nochmal nach einer zweiten Meinung ist.
13.05.2024 um 18:08 Uhr
@Moreno: Einen Tarifvertag gibt es bei uns nicht. Kannst du mir das genauer
@Muschelschubser: Mein RA ist Fachanwalt.
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