Arbeitstag
Hallo Ihr Lieben ich habe eine Frage an euch und zwar wir Arbeiten Dreischichtig und wen wir nachtschicht haben auch mal in einen Feiertag rein bekommen aber die feiertagszuschläge nicht weil unser tv das nicht hergibt jetzt wollen wir das in einr BV regeln ist diese dann erzwingbar oder nicht.
Community-Antworten (4)
01.05.2024 um 22:37 Uhr
Aufgrund des Tarifvorbehaltes würde ich sogar sagen, das Ihr eine solche BV gar nicht abschließen könnt.
01.05.2024 um 22:51 Uhr
Es gibt sicher viele BVs die nicht rechtens sind wegen dem Tarif vorbehalt aber erzwinbar sind die alle nicht.
02.05.2024 um 10:01 Uhr
Nach dem Tarifvertragsgesetz gelten Tarifverträge zwingend für alle Beschäftigten und Arbeitgeber, die tarifgebunden sind. Außerdem können Betriebsräte nicht in Betriebsvereinbarungen Angelegenheiten regeln, die Gegenstand von Tarifverträgen sind („Tarifsperre“ in § 77 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz).
Von diesen Regeln gibt es zwei Ausnahmen: Zum einen das Günstigkeitsprinzip (individuelle Abweichungen sind möglich, wenn sie für die Beschäftigten günstiger sind), zum anderen Öffnungsklauseln. Sie erlauben, dass die Tarifparteien bestimmte Inhalte anders zu regeln.
02.05.2024 um 13:14 Uhr
Aber Achtung, eine günstigere Betriebsvereinbarung hebelt den Tarifvertrag nicht aus! Diese Regelung gilt dann nur für Arbeitsverträge.
Falls also euer Tarifvertrag keine Öffnungsklausel enthält, habt ihr hier keinen Hebel.
Bei uns ist ganz klar geregelt, wann der Feiertag /Sonntag beginnt und wann er endet. Da wir am Sonntag Abend in die Nachtschicht starten, gilt die Regelung, das wir regulär aus Sonn und Feiertag heraus normal arbeiten, dafür aber nicht in den Feiertag hinein.
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