Kündigungsschutzklage
Hallo, was genau hat dieses Urteil für den Arbeitnehmer zu bedeuten? Was genau ist mit "bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als weiter zu beschäftigen?
Danke für die Mühen
URTEIL
- Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die fristlose Kündigung der Beklagten vom xx.xx.xxxx nicht beendet worden ist.
- Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen weiter zu beschäftigen.
- Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
- Der Wert des Streitgegenstandes wird auf xx.xxx€ festgesetzt.
Community-Antworten (4)
30.04.2024 um 21:43 Uhr
Die selbe Antwort wie ich sie gerade schon @Wallen gegeben habe. Ihr seit wohl im selben Betrieb?
30.04.2024 um 22:32 Uhr
@Dummerhund Wallen? Will nur wissen, ob das Gericht damit meint, bis das Urteil ausformuliert wird, oder hat das Unternehmen noch die Möglichkeit die Weiterbeschäftigung zu verweigern? Gibt's ein Recht auf Weiterbeschäftigung? Muss das Unternehmen den AN wenn möglich ordentlich kündigen? Etc. ?? Bitte nicht so wortkarg .. Bist doch kein dummer Hund :)
30.04.2024 um 22:46 Uhr
Zu @Wallen https://www.betriebsrat.com/br-forum/752130/kuendigungsschutzverfahren fast die identische Frage innerhalb 30 min. Deshalb meine Frage ob ihr evtl. im selben Betrieb arbeitet. Das Urteil sagt eigentlich alles aus. Rechtskräftiges Urteil heißt. Schriftliche Form zugegangen sein. Zweite Möglichkeit, der AG hat Einspruch gegen das ergangene Urteil eingelegt beim Landesarbeitsgericht
https://www.jura.cc/kuendigungsschutzklage/rechtsmittel-bei-einer-kuendigungsschutzklage/
AN bleibt dann auch hier so lange im Betrieb bis dort ein rechtsgültiges Urteil ergangen ist. Auch hier wieder.... rechtsgültig ist Schriftliches zugegangenes Urteil.
01.05.2024 um 19:20 Uhr
interessanter Artikel, wie AG agieren können https://kliemt.blog/2020/01/15/erzwungene-prozessbeschaeftigung-ein-unterschaetztes-taktisches-mittel-im-laufenden-kuendigungsschutzprozess/
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