Erstellt am 30.04.2024 um 19:43 Uhr von Dummerhund
Die selbe Antwort wie ich sie gerade schon @Wallen gegeben habe.
Ihr seit wohl im selben Betrieb?
Erstellt am 30.04.2024 um 20:32 Uhr von Kannak
@Dummerhund
Wallen?
Will nur wissen, ob das Gericht damit meint, bis das Urteil ausformuliert wird, oder hat das Unternehmen noch die Möglichkeit die Weiterbeschäftigung zu verweigern? Gibt's ein Recht auf Weiterbeschäftigung? Muss das Unternehmen den AN wenn möglich ordentlich kündigen? Etc. ??
Bitte nicht so wortkarg .. Bist doch kein dummer Hund :)
Erstellt am 30.04.2024 um 20:46 Uhr von Dummerhund
Zu @Wallen
https://www.betriebsrat.com/br-forum/752130/kuendigungsschutzverfahren
fast die identische Frage innerhalb 30 min. Deshalb meine Frage ob ihr evtl. im selben Betrieb arbeitet.
Das Urteil sagt eigentlich alles aus. Rechtskräftiges Urteil heißt. Schriftliche Form zugegangen sein.
Zweite Möglichkeit, der AG hat Einspruch gegen das ergangene Urteil eingelegt beim Landesarbeitsgericht
https://www.jura.cc/kuendigungsschutzklage/rechtsmittel-bei-einer-kuendigungsschutzklage/
AN bleibt dann auch hier so lange im Betrieb bis dort ein rechtsgültiges Urteil ergangen ist. Auch hier wieder.... rechtsgültig ist Schriftliches zugegangenes Urteil.
Erstellt am 01.05.2024 um 17:20 Uhr von ganther
interessanter Artikel, wie AG agieren können
https://kliemt.blog/2020/01/15/erzwungene-prozessbeschaeftigung-ein-unterschaetztes-taktisches-mittel-im-laufenden-kuendigungsschutzprozess/