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Auch bei Kündigung während Probezeit Dreiwochenfrist einhalten

B
BRVLH
Nov 2016 bearbeitet

ich bezieh mich auf diesen Beitrag http://www.betriebsrat.com/br-forum?qid=41343&keyword=&Nav=alle&Thema=&qPage=1&Site=BR-Forum&Menue=show "Probezeitkündigung" von herbstie da er nur 7 Antworten zu läßt.

möchte dort die Angaben von DonJohnson wiederlegen.

Urteil zu: Kündigungsschutzklage Dreiwochenfrist Probezeit

Will sich ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung gerichtlich zur Wehr setzen, muss er die Kündigungsschutzklage binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Dies gilt auch bei einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung während der Probezeit, obwohl der Arbeitnehmer in dieser Zeit keinen Schutz gegen eine ordentliche Kündigung genießt.

Urteil des BAG vom 28.06.2007 6 AZR 873/06

und damit kann er eine Kündigungsschutzklage einreichen obwohl er in der Probezeit ist.

1.06405

Community-Antworten (5)

L
Lernender

27.09.2011 um 15:52 Uhr

hallo DJ,

bist wohl falsch verstanden worden. Melde dich mal im BR-Talk, ich will die anderen nicht langweilen

H
Hmmmm

27.09.2011 um 16:10 Uhr

@BRVLH,

DonJohnson schloss nicht per se eine KschK während der Probezeit aus, zumindest habe ich das so verstanden. Er bezog sich darauf, wie der TE die Frage auch stellte:

Unser Arbeitgeber ist der Meinung, dass er bei einer Probezeitkündigung mit einer Begründung wie z.B. \\\"Die Leistungen sind unzureichend\\\" dem Betriebsrat Genüge getan hat. Ist der ArbGeber im Recht oder steht dem BR eine umfangreiche Begründung seitens des AG zu?

das dass Anhörungsverfahren korrekt war und der AG Recht mit seiner Aussage hatte! Eine erfolgreiche Kündigung eines AN kann deshalb nicht nur deshalb nichtig oder unwirksam sein, weil der AG dem BR im laufe des Anhörungsverfahren lapidar mittelte, das der AN die PZ nicht bestand, da:

\\\"Die Leistungen sind unzureichend\\\"

Damit ist der Lolli gelutscht und alles schick, zumindest rechtlich für diesen einen Punkt. Der AN, und dem hat @DonJohnson im weiteren Verlauf auch nicht wiedersprochen, kann aber dennoch eine KschK einreichen, beispielsweise weil der AG sich während des Kündigungsverfahrens nicht an die Gesetze und / oder Regeln hielt, die dabei einzuhalten sind. Beispiele spare ich mir an dieser Stelle, ist ja ein MA bzw. BR Hilfeforum ;)

Nachtrag:

Wo bist Du stationiert?

E
eveline

27.09.2011 um 20:21 Uhr

Wer sagt denn oder wo steht, dass hier in der Probezeit außerordentlich gekündigt wurde? Denn nur dann besteht die Möglichkeit der KSch-Klage. Siehe auch das aufgeführt BAG Urteil.

K
Kurzarbeiter

27.09.2011 um 20:24 Uhr

Welchen Bestandsschutz hat ein Dauerarbeitsverhältnis während einer vorgeschalteten Probezeit? Anders also bei dem befristeten Probearbeitsverhältnis ist es bei einem Dauerarbeitsverhältnis mit vorgeschalteter Probezeit. Hier besteht von vornherein ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Ein solches Arbeitsverhältnis kann je nach Lage des Falles durchaus unter den gesetzlichen Kündigungsschutz fallen.

Zwar gilt der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) für den Arbeitnehmer erst nach der gesetzlichen Wartezeit von sechs Monaten und auch nur dann, wenn mindestens elf Arbeitnehmer in dem Betrieb arbeiten, und gewöhnlich dauert eine vertraglich vereinbarte vorgeschaltete Probezeit eben genau sechs Monate. Die vorgeschaltete Probezeit kann jedoch auch über die sechsmonatige Wartezeit des KSchG hinausgehen, also etwa neun oder im Ausnahmefall sogar zwölf Monate dauern. Ist die Wartezeit von sechs Monaten abgelaufen und arbeiten mindestens sechs Arbeitnehmer (ab dem 01.01.2004: elf Arbeitnehmer) in dem Betrieb Ihres Arbeitgebers, erfaßt der gesetzliche Kündigungsschutz nach dem KSchG ein solches Arbeitsverhältnis also schon vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Probezeit.

weiter in der Quelle: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Probezeit.html

H
Hmmmm

27.09.2011 um 21:17 Uhr

@eveline,

willst Du damit sagen das eine KschK in der Probezeit nur bei einer ausserodentlichen Kündigung möglich, bei einer ordentlichen nicht möglich ist UND das die Art und Weise wie diese Kündigung somit daher kommt keine zwingenden Erfordernisse unterliegen?

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