sorry falls schon einmal besprochen.
Folgende Situation:
Mitarbeiter wurde ordendlich gekündigt und Mitarbeiter hat eine Kündigungsschutzklage eingereicht.
1) Kann der Mitarbeiter während einer laufenden Kündigungsschutzklage sich in den Wahlausschuss berufen lassen und genießt während dieser Zeit einen Küdigungsschutz vor weiteren Kündigungen (Es gibt AG die mehrer Kündigungen aussprechen)?
2) Kann der Mitarbeiter sich als BR wählen lassen während einer laufenden Kündigungsschutzklage und genießt dann als gewähltes BR Mitglied einen Kündigungsschutz vor weitere Kündigungen (Es gibt AG die mehrere Kündigungen aussprechen)?
3) Nur bei erfolgreicher Kündigungsschutzklage ist der Mitarbeiter ja nicht mehr gekündigt und genießt die BR Mitgliedschaft mit allen Rechten und Pflichten ?
Vielen Dank im Voraus,
mit freundlichen Grüßen,
Hannes K.