Kündigungsschutzverfahren
- Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen weiter zu beschäftigen.
Was genau bedeutet "bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderterten Bedingungen weiter zu beschäftigen" ??
Wird der Kollege wieder Arbeitnehmer oder folgt irgendwas anderes daraus?
Danke für eure Mühen !!
Community-Antworten (5)
30.04.2024 um 21:18 Uhr
Wieso wieder Arbeitnehmer? Es heißt weiter Beschäftigt. Bis zu einem rechtskräftigem Urteil bleibt er Arbeitnehmer des Betriebes.
01.05.2024 um 00:57 Uhr
stimme zu ... da noch nicht abschließend über die Kündigung geurteilt wurde, hat der AN den Status des Arbeitnehmers noch und deshalb kann man nicht von "wieder" sprechen.
02.05.2024 um 09:21 Uhr
Der Kollege ist bis zum Abschluss des Verfahrens weiter zu beschäftigen.
Das Verfahren ist erst abgeschlossen, wenn es zu einem rechtskräftigen Urteil gekommen ist, das kann schon mal dauern. Im Zweifel kann das bis zum BAG gehen. Und das BAG kann auch erst einmal eine Einschätzung vom Europäischen Gerichtshof einholen.
02.05.2024 um 13:54 Uhr
Ganz einfach ausgedrückt: Der Kollege geht unverändert ganz normal weiter zur Arbeit. Also nicht, dass er denkt, er kann zuhause bleiben und abwarten.
02.05.2024 um 13:57 Uhr
"Also nicht, dass er denkt, er kann zuhause bleiben und abwarten."
Das kann er nur wenn der AG ihn freistellt. Was viele AG auch tun.
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