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Urlaubsanspruch nach 6 Monaten

L
lolium
Apr 2024 bearbeitet

nach 6monatiger Beschäftigungszeit erwirbt man den vollen Urlaubsanspruch. Gilt das nur für den gesetzl. Anspruch (20 Tage)oder den tariflichen (bei uns 30 Tage)? Abzüglich schon genommener U beim Vor-AG.

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Community-Antworten (4)

P
Pickel

23.04.2024 um 17:40 Uhr

Das gilt zunächst nur für den gesetzlichen. Alles weitere ergibt sich aus den arbeitsvertraglichen Details zum zusätzlichen Urlaub.

L
lolium

23.04.2024 um 17:54 Uhr

Im Arbeitsvertrag ist nichts extra geregelt. Er nimmt nur Bezug auf den Tarifvertrag und der sagt: "Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage"

C
celestro

23.04.2024 um 18:08 Uhr

Dann gilt das mEn für den kompletten Urlaub.

S
seehas

25.04.2024 um 09:08 Uhr

Das kommt dann darauf an, was im Tarifvertrag geregelt ist

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