Urlaubsanspruch nach 6 Monaten
nach 6monatiger Beschäftigungszeit erwirbt man den vollen Urlaubsanspruch. Gilt das nur für den gesetzl. Anspruch (20 Tage)oder den tariflichen (bei uns 30 Tage)? Abzüglich schon genommener U beim Vor-AG.
Community-Antworten (4)
23.04.2024 um 17:40 Uhr
Das gilt zunächst nur für den gesetzlichen. Alles weitere ergibt sich aus den arbeitsvertraglichen Details zum zusätzlichen Urlaub.
23.04.2024 um 17:54 Uhr
Im Arbeitsvertrag ist nichts extra geregelt. Er nimmt nur Bezug auf den Tarifvertrag und der sagt: "Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage"
23.04.2024 um 18:08 Uhr
Dann gilt das mEn für den kompletten Urlaub.
25.04.2024 um 09:08 Uhr
Das kommt dann darauf an, was im Tarifvertrag geregelt ist
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