Hallo. habe eine Frage zum Urlaubsanspruch

Wir haben eine 5-Tage-Woche, d.h. 20 Tage wären der gesetzl. Jahresurlaubsanspruch.
Im Arbeitsvertrag des AN sind 30 Tage Jahresurlaub festgelegt, wobei im entsprechenden Manteltarifvertrag Zwölftelung vorgesehen ist.
Welchen Urlaubsanspruch hat ein AN, der am 30.06. (=letzter Arbeitstag) ausscheidet?
Nach Meinung des AG: 30 Tage x 6/12 = 15 Tage.
Oder ist die Wartezeit (mit dem 30.06.) erfüllt, d.h. Anspruch auf gesetzlichen Jahresurlaub (20 Tage)?