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Krankmeldung § 5 Abs. 1 Satz Gerichtsentscheid von 2012 noch gültig

E
emstein
Apr 2024 bearbeitet

Ein Mitarbeiter wird aufgefordert ab den ersten Krankheitstag ein Attest beizugeben. Ist die Rechtsprechung von 2012 noch gültig?

Mit Urteil vom 14.11.2012 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) schon ab dem ersten Tag der Krankheit verlangen kann, ohne dafür einen Grund zu haben.

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Community-Antworten (5)

C
celestro

16.04.2024 um 17:41 Uhr

Ja, grundsätzlich ist das noch gültig. Gibt es einen BR und ggf. eine gültige BV zum Thema?

M
Moreno

16.04.2024 um 17:42 Uhr

Da hat sich nichts geändert!

Im Entgeltfortzahlungsgesetz heißt es dazu: „Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.“ Fordern kann der Arbeitgeber dies – wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) schon 1997 befand – „bereits für den ersten Tag krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit“ (Az.: 5 AZR 726/96). ....

E
emstein

16.04.2024 um 17:47 Uhr

Ok, danke, also bestätigt meine Vermutung.

M
Muschelschubser

16.04.2024 um 18:48 Uhr

Wäre höchstens zu ergänzen, dass die Aussagen für ganze AU-Tage gelten und somit "angebrochene" Tage, an denen man den Arbeitsplatz wegen Krankheit verlässt, als gearbeitet gelten. Eine AU könnte hier also erst ab dem Folgetag verlangt werden.

Nur falls jemand auf dumme Gedanken kommt...

K
Kehler

17.04.2024 um 12:01 Uhr

Genau. §616 BGB

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