Gleichberechtigung Gehalt
Guten Tag,
folgender Sachverhalt bei uns in der Firma:
Der MA wurde am 01.10.2023 als Lagermitarbeiter Lohngruppe L3 eingestellt. Seit seiner Einstellung arbeitet der MA bei uns im Sägemaschine (Maschinenbediener Stelle L4) Der MA möchte gerne auch das Gehalt haben als Maschinenbediener.
Meine Frage in wie weit können wir als BR den MA helfen? Greift da nicht das Gleichbehandlungsgesetz?
Vielen dank für Eure Hilfe
Community-Antworten (7)
15.04.2024 um 14:11 Uhr
Hat der BR der Versetzung inclusive Lohngruppe zugestimmt?
15.04.2024 um 14:17 Uhr
Das ist leider oft nicht so pauschal zu beantworten.
Habt Ihr Lohngrundsätze im Betrieb, die die oben genannten Eingruppierungen eindeutig regeln? Das wäre noch am einfachsten. Dann könnte der BR den MA entweder ermutigen, selbst die Umgruppierung beim AG zu beantragen, oder die Umgruppierung als BR beantragen. Es wäre ein Unding, hier noch den Antrag abzulehnen. Das ließe sich arbeitsrechtlich durchdrücken, es ist nur die Frage ob man das möchte.
Oder sind die Eingruppierungen im TV geregelt? Da kommt es darauf an, ob die Tätigkeiten, die einer Eingruppierung zugewiesen sind, glasklar formuliert sind oder ob es hier Interpretationsspielraum gibt. Oftmals sind die Beschreibungen der Stellen entweder veraltet oder zu schwammig formuliert. Das bedeutet dann automatisch auch Spielraum für den AG, einfach mal eine Umgruppierung zu "vergessen". Das ändert zwar erstmal nichts an der möglichen Vorgehensweise (ähnlich wie oben), aber hier sollte man sich schonmal überlegen, wie man mit eine eventuellen Ablehnung durch den AG umgehen sollte.
Ansonsten ist es leider nicht so einfach. Der AGG sicher einem nicht automatisch ein Recht auf gleiche Bezahlung bei vergleichbarer Tätigkeit zu, da hier ein Spannungsfeld zur Vertragsfreiheit besteht. Wenn man also nur deshalb hinten runterfällt weil andere besser verhandelt haben, ist das Pech. Wenn aber von vorn herein die Eingruppierung nachweislich zu gering ist - siehe oben, Antrag beim AG stellen.
Am Thema vorbei geht hier leider auch das EntgTranspG, da dieses lediglich geschlechterbedingte Benachteiligungen verhindern soll.
15.04.2024 um 14:22 Uhr
"Hat der BR der Versetzung inclusive Lohngruppe zugestimmt?"
Für mich sieht es eher so aus, als sei es kein Versetzung gewesen, sondern als sei er von vorn herein unter falschen Voraussetzungen eingestellt bzw. eingruppiert worden.
Das muss dem BR im Zuge der Einstellung gar nicht unbedingt aufgefallen sein, wenn er davon ausgegangen ist dass der MA auch wirklich im Lager eingesetzt wird.
Vielleicht hat der AG sein Weisungsrecht ein wenig zu großzügig ausgelegt, so dass der BR bisher nichts gemerkt hat? Dann sollte der BR wirklich mal auf den Busch klopfen, dass die Eingruppierung nicht zur ausgeübten Tätigkeit passt. Die in meiner ersten Antwort genannten Parameter spielen m.E. aber dennoch eine Rolle bei der Aussicht auf Erfolg.
15.04.2024 um 14:22 Uhr
Hallo vielen Dank für deine Antwort. Es gibt ein Manteltarifvertrag. der sagt aus das Lagermitarbeiter in L3 eingestuft sind und Maschinenbediener in L4 eingestuft sind
15.04.2024 um 14:24 Uhr
"Hallo vielen Dank für deine Antwort. Es gibt ein Manteltarifvertrag. der sagt aus das Lagermitarbeiter in L3 eingestuft sind und Maschinenbediener in L4 eingestuft sind"
Okay, das hört sich eindeutig an.
Jetzt ist noch die Frage, ob die konkrete Tätigkeit im AV aufgeführt ist. Wenn er als Lagerarbeiter angestellt ist, aber sofort als Maschinenführer gearbeitete hat, würde ich einen Anspruch auf entsprechende Änderung von einem Fachmann prüfen lassen. Auch hätte ein eventuelles Weisungsrecht m.E. hier seine Grenzen.
Vielleicht sollte man vorher aber eine einvernehmliche Änderung des Vertrags und der Eingruppierung anstreben.
15.04.2024 um 14:29 Uhr
Eine Versetzung hat der AG nie beantragt. Vielen Dank für euere schnelle Hilfe. alles weiter kann ich mit dem AG klären
16.04.2024 um 15:12 Uhr
@Muschelschubser ?➡? ➡????✔?
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