Erstellt am 18.03.2006 um 10:41 Uhr von Kölner
Ich sehe da keine Ungerechtigkeit.
Der GL/BL hat sich erkundigt, wer bereit ist, Schichtarbeit zu leisten.
Die AN haben eine Erklärung dazu abgegeben.
Der GL/BL sucht die Leute aus, die er brauchen kann/braucht!
So einfach funktioniert § 106 GewO
Erstellt am 23.03.2006 um 12:11 Uhr von Barbara H.
Es geht wahrscheinlich um die Schichtzulage?
Die für die Schichtarbeit ausgesuchten verdienen mehr.
Der BR ist mitbestimmungspflichtig wenn es sich um die Verteilung der Arbeitszeit geht ( auch Verteilung der Schichten auf einzelne AN).
BR muss handeln.
Oder gibt es vielleicht sachliche Gründe für die Auswahl ,die der Leiter getroffen hat?
Erstellt am 24.03.2006 um 00:16 Uhr von joerg6438704
Hallo
Ja es geht um Alterteilzeit,das heisst wenn ein Mitarbeiter Schicht
gemacht hat 10jahre kann er mit 55 jahren Alterteilzeit bekommen.
keine schicht mit57Jahren erst.Und das ist der hauptgrund.
gruß
Jörg