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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gleichberechtigung - nur bestimmte Personen müssen Schicht arbeiten ?

J
joerg6438704
Jan 2018 bearbeitet

hallo kann der betriebsrat was machen wenn keine gleichberechtigung ist, allle mitarbeiter haben bei der einstellung für schichtarbeit unterschrieben der betriebsleiter hat nur bestimmte personen ausgesucht die auf schicht sollen,ist das richtig? gruß jörg

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

18.03.2006 um 11:41 Uhr

Ich sehe da keine Ungerechtigkeit. Der GL/BL hat sich erkundigt, wer bereit ist, Schichtarbeit zu leisten. Die AN haben eine Erklärung dazu abgegeben. Der GL/BL sucht die Leute aus, die er brauchen kann/braucht!

So einfach funktioniert § 106 GewO

BH
Barbara H.

23.03.2006 um 13:11 Uhr

Es geht wahrscheinlich um die Schichtzulage? Die für die Schichtarbeit ausgesuchten verdienen mehr. Der BR ist mitbestimmungspflichtig wenn es sich um die Verteilung der Arbeitszeit geht ( auch Verteilung der Schichten auf einzelne AN). BR muss handeln. Oder gibt es vielleicht sachliche Gründe für die Auswahl ,die der Leiter getroffen hat?

J
joerg6438704

24.03.2006 um 01:16 Uhr

Hallo Ja es geht um Alterteilzeit,das heisst wenn ein Mitarbeiter Schicht gemacht hat 10jahre kann er mit 55 jahren Alterteilzeit bekommen. keine schicht mit57Jahren erst.Und das ist der hauptgrund.

gruß

      Jörg

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