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Öfter Schicht durch zu wenige Mitarbeiter?

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BR_Frank
Apr 2024 bearbeitet

Hallo Zusammen, in einem Werkzeugbau gibt es Früh und Spätschicht. Von ehemals 15 Mitarbeitern sind über mehrere Jahre durch Weggang ab nächsten Monat nur noch 6 verbleibende Mitarbeiter vorhanden. Bisher hatte jeder Mitarbeiter zwei Wochen Frühschicht, eine Woche Spätschicht. Leider soll aufgrund des enormen Personalmangels nun jeder Mitarbeiter im Wechsel Früh- und Spätschicht leisten. Fällt das noch unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers, oder können sich die Mitarbeiter dagegen aussprechen?

Vielen Dank im Voraus!

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Community-Antworten (16)

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DummerHund

11.04.2024 um 13:30 Uhr

Was steht denn, wörtlich, im Arbeitsvertrag dazu?

B
BR_Frank

11.04.2024 um 13:33 Uhr

Der Arbeitnehmer ist zu Schichtarbeit bereit.

D
Damei81

11.04.2024 um 13:45 Uhr

habt ihren ein BR und gibt es eine BV dazu?

J
jutti1965

11.04.2024 um 14:23 Uhr

Eine BV würde nichts ändern da der AV vorgeht und in dem steht nur Schichtarbeit. Da hat der AG Weisungsrecht.

M
Moreno

11.04.2024 um 14:32 Uhr

jutti schon mal was von Günstigkeitsprinzip gehört?

B
BR_Frank

11.04.2024 um 14:49 Uhr

Es gibt keine BV- lediglich die vertragliche Bereitschaft zur Schichtarbeit. Aber hier wird ja auf dem Rücken der Mitarbeiter ein schlechtes Personal Recruiting ausgetragen. Es kommen keine Mitarbeiter nach, weil zu schlecht bezahlt wird.

J
jutti1965

11.04.2024 um 14:52 Uhr

ja moreno, aber was ist günstiger? Das ist im Einzelfall eventuell verschieden..

C
Catweazle

11.04.2024 um 15:15 Uhr

In der Normenpyramide steht die BV über dem Arbeitsvertrag. Wenn der BR keine Schichtarbeit zustimmt, oder die Zustimmung gerichtlich ersetzt wird, gibt es keine.

K
Kucki

11.04.2024 um 16:33 Uhr

@moreno ▶jutti schon mal was von Günstigkeitsprinzip gehört?◀

Hä… Wie passt das jetzt zu deinem generalisieren eines AV?

Scheint ja doch was zu geben, was eine arbeitsvertragliche Regelung aushebelt.

Naja, wir unterliegen ja alle mehr oder weniger einer Tagesform.

X
XYZ68

11.04.2024 um 17:28 Uhr

Als BR seid ihr in der Mitbestimmung was die Lage und Verteilung der Arbeitszeit angeht. Wie wäre es denn damit, diese mal wahrzunehmen?

Was ich nicht verstehe ist, wie durch diese Aufteilung der Personalmangel aufgehoben werden soll, aber dazu müsste ich eure Arbeitsweise kennen.

Wenn in den Arbeitsverträgen einfach nur Schichtarbeit und nicht der Rhythmus steht, dann besteht die Möglichkeit, aber nur mit eurer Mitbestimmung. Macht bessere Konzepte als der Arbeitgeber.

M
Moreno

11.04.2024 um 17:57 Uhr

Kucki setzen 6 und nochmal BR 1 Seminar besuchen....stimmt wohl was Du zu Tagesform sagst!

K
Kucki

12.04.2024 um 15:04 Uhr

Jo natürlich, aber auch du solltest mal was ganz Anderes besuchen als BR1. Denn selbst das würde dir bei deinen Problemen nicht viel weiterhelfen.

Vor allem solltest du dich langsam mal entscheiden, was du eigentlich mit deinen Angaben bezweckst. Was heute so ist, ist Morgen halt anders. Immer nach dem Motto: " Was juckt mich mein Geschwätz von gestern".

M
Moreno

12.04.2024 um 17:55 Uhr

Kucki ich kann doch nichts dafür, dass Du die Grundlagen für Betriebsräte nicht beherrscht. Hast Du mal von einer Gesetzespyramide und dem Günstigkeitsprinzip gehört ? Ich habe einen Arbeitsvertrag wenn der nicht BV offen gestaltet ist kann der weder vom AG noch von einer BV verändert werden. Sobald es aber eine BV gibt die meine Bedingungen verbessert steht mir das auch zu!

K
Kucki

12.04.2024 um 19:19 Uhr

▶Kucki ich kann doch nichts dafür, dass Du die Grundlagen für Betriebsräte nicht beherrscht. Hast Du mal von einer Gesetzespyramide und dem Günstigkeitsprinzip gehört◀

Ja, wahrscheinlich kannst du nichts dafür, dass deine Gehirnwindungen ab und an komische Wege gehen. Krank wird man in der Regel ja nicht mit Absicht.

Ich nehme dir daher auch deine Fehleinschätzung meiner persönlichen Fähigkeiten nicht übel, sondern sehe jetzt eher meine bürgerliche Fürsorge tangiert, die dir hier jetzt rät, dich doch schnellstmöglich in Ärztliche Behandlung zu begeben und dich hinsichtlich ev. altersbedingter Problemchen doch mal untersuchen zu lassen.

Denn leider kann ich mir nicht erklären, wie das damals von dir aufgeführte entstehen konnte, wenn dir jetzt wieder bekannt wird, dass ein Günstigkeitsprinzip auch bei einer BV greift.

Ich werde dich daher zukünftig wohl besser etwas zarter anfassen müssen. Nicht das mir noch nachgesagt wird, ich wäre schuld das ………….

Erstellt am 10.04.2024 um 14:22 Uhr von moreno Egal was hier als Besser, schlechter oder üblich empfunden wird. Der Arbeitsvertrag zählt!

In der Hoffnung einer guten Besserung............

M
Moreno

12.04.2024 um 22:39 Uhr

Kucki ich geh davon aus, dass du noch kein BR Seminar gemacht hast oder nichts verstanden hast! Es tut mir leid für Dich aber verabschiede doch doch bitte von diesem Forum mit deinem aggressiven Nichtverstehen!

D
DummerHund

12.04.2024 um 22:53 Uhr

Eine BV gibt es nicht. Vorher 15 MA und jetzt 6 MA: Ich mutmaße jetzt mal das es keinen BR gibt.

In dem Fall hat der AG "freie Hand"

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