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Abschaffung des Angebots eines Mittagsmenüs

AS
Andrea Seidler
Apr 2024 bearbeitet

Seit vielen Jahren wird unseren Beschäftigten die Möglichkeit geboten, ein Mittagsmenü zu bestellen. Der AG kauft gefrorene Menüs, lagert diese und die Ausgabe erfolgt über einen externen Dienstleister, der auch Reinigungsarbeiten in unserem Unternehmen vornimmt. Die Bezahlung erfolgt ohne Zuschuss über die Gehaltsabrechnung. Die Menüs werden über das Bestellverfahren direkt mit dem Anbieter über den AG abgerechnet. Nun soll dieses Angebot ersatzlos gestrichen werden. Hat der BR hier ein Mitbestimmungsrecht?

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Community-Antworten (10)

K
Kehler

09.04.2024 um 11:44 Uhr

Da dies eine freiwillige Sozailleistung des AG ist, hat der Betriebsrat keine Mitbestimmungsrecht ob dies Eingeführt oder beendet wird.

Ihr habt nur eine Mitbestimmung bei Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen, wenn deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist

M
Muschelschubser

09.04.2024 um 11:49 Uhr

Eine betriebliche Übung würde ich ggf. noch sehen, wenn der AG einen Essenszuschuss gegeben hätte. Die hätte man dann nur beidseitig aufheben können.

So wie beschrieben wurde, sehe ich aber ebenfalls keinen Ansatzpunkt.

F
Fried

09.04.2024 um 11:52 Uhr

Das sich die Preise für Lebensmittel in den letzten Jahren entsprechend entwickelt haben, sollte jeder mitbekommen haben. Auch der externe Dienstleister hat mit höheren Personalkosten zu planen. Vielleicht habt Ihr eine Möglichkeit, wenn der AG Euch ein Teil dazu gibt.

J
jutti1965

09.04.2024 um 11:57 Uhr

@Fried Thema verfehlt, setzten, 6 !

J
jutti1965

09.04.2024 um 11:57 Uhr

@Fried Thema verfehlt, setzten, 6 !

F
Fried

09.04.2024 um 12:07 Uhr

Weshalb Thema verfehlt? Die Lösung liegt nah und ist der goldene Mittelweg, dass funktioniert aber nur, wenn man die andere Seite versteht, indem Fall, die des AG.

Ein Essen kostet dem AG aktuell inklusive Dienstleister 10€.

Der BR schlägt ihm vor, 5€ als Zuschuss zu übernehmen. Was spricht dagegen?

M
Muschelschubser

09.04.2024 um 12:14 Uhr

Dagegen spricht, bzw. der Denkfehler liegt darin, dass das Menü bisher nicht vom AG sondern vom AN über die Gehaltsabrechnung gezahlt wurde.

Dem AG soll also auf dem ersten Blick dadurch ein Anreiz geboten werden, dass er noch mehr Aufwand hat als vorher.

Jetzt müsste man ermitteln, warum er das Angebot einstellt. Geht es um den Aufwand? Dann wird man ihm kaum Anreize bieten können. Geht es um die sinkende Nachfrage? Dann wäre ein Zuschuss in der Tat zu diskutieren.

F
Fried

09.04.2024 um 12:17 Uhr

Oh mein Fehler, warum auch immer, hatte ich verstanden, das der AG es zu 100% übernimmt und es nun streicht.

K
Kehler

09.04.2024 um 12:17 Uhr

es gibt auch gesetzliche Grenzen der Zuzahlung, woran sich der AG halten muss, wenn er keine Steuern dafür bezahlen will.

C
celestro

09.04.2024 um 12:23 Uhr

"Ein Essen kostet dem AG aktuell inklusive Dienstleister 10€."

Eher nicht ... siehe:

"Die Bezahlung erfolgt ohne Zuschuss über die Gehaltsabrechnung."

also bezahlt der AG eher im Moment keinen Cent und will das Angebot trotzdem einstellen.

Edit: mir wurden einige Posts nicht angezeigt. Hat sich wohl erledigt.

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