Kantinenausschuss BR GL - Kann die GL die Preiserhöhung des Cateringunternehmens ohne den BR verabschieden?
Bin noch ziemlich neu im BR Gremium. Habe mich für den Kantinenausschuss zur Verfügung gestellt (besteht aus BR + 2 Mitgiedern, GL + Assistent und Cateringunternehmen 2 Personen). Essen wird von Firma bezuschusst (240 Mitarbeiter). Meine Frage: Kann die GL die Preiserhöhung des Cateringunternehmens ohne den BR verabschieden???? Haben wir (BR) nicht das Recht vorher die vorgeschlagene Preiserhöhung einzusehen?? Denn schließlich geht es darum dass die Mittagsmenüs und Brötchen , Getränke , etc... erhöht werden! Da ich noch keine Seminare bezügl. BR teilgenommen habe, würde ich gern wissen in welcher Verordung oder Gesetz ich die Mitbestimmung nachlesen kann. Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Eure Antworten
Britta
Community-Antworten (5)
27.11.2007 um 22:02 Uhr
@Britta §87 Abs 1 NR 8 BetrVG
27.11.2007 um 23:36 Uhr
Danke Immi!!
Jetzt habe ich mal im Internet recherchiert-(( erfolglos. Bitte mal zu dem Thema " Betr.Vg §87, Abs.1, Nr. 8, (da ich momentan ohne Buch bin) eine Internetadresse angeben. Schon mal vielen Dank.
28.11.2007 um 00:05 Uhr
Schade! 296x gelesen! 1 x Antwort !
Habe gedacht erhalte bis Morgen! eine vernünftige Antwort in diesem Forum!
Na Ja, Betriebsratforum; Hilfe von Gleichgesinnten... sorry aber ...
Britta :-(((
28.11.2007 um 00:27 Uhr
@Britta Abends hat man auch noch mal etwas anderes zu tun;-) §87 Abs1 NR 8 ...Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen, deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist... Sorry, aber den Kommentar musst du morgen in deinem Buch lesen.
28.11.2007 um 00:33 Uhr
@Britta, Frage...Kantinenausschuss BR - GL Erstellt am 27.11.2007. - 20:52 Uhr von Britta.... Geduld ist nicht deine größte Stärke. Was?
"Schade! 296x gelesen! 1 x Antwort ! Habe gedacht erhalte bis Morgen! eine vernünftige Antwort in diesem Forum! Na Ja, Betriebsratforum; Hilfe von Gleichgesinnten... sorry aber ... Britta :-(((
Wir geloben Besserung !
lies mal BAG, Urteil vom 11.7.2000 - 1 AZR 551/99 - unter http://www.lexrex.de/rechtsprechung/entscheidungen/ctg1079949751757/1341.html Mitbestimmungsrecht besteht also unstrittig.
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