Ist die Verweigerung der Teilnahme an Sitzungen wegen vermeintlicher Befangenheit eines BR- Mitglieds rechtens?
Hallo , bin seit April 2006 ordentliches BR - Mitglied . Nachdem mir der ehemalige BR- Vorsitzende ( jetzt im Vorruhestand und Berater der GF ) vor der Wahl zwei Mal "empfohlen" hat eine evtl Wahl nicht anzunehmen, wurde mir vier Wochen später von meinem direkten Vorgesetzten eine Abfindung in Höhe von 80000 Euro angeboten. Auf die Rückfrage der BR Vorsitzenden bei der Personalleitung bekamen wir zur Antwort , das die Personalleitung von diesem Abfindungsangebot nichts wisse... Nun gut jetzt ist wieder etwas Zeit verstrichen und es wurde mitgeteilt, das meine Abteilung im Zuge von organisatorischen Maßnahmen mit einer anderen Abteilung zusammengelegt werde. Diese Maßnahme bedeute einen Umzug meiner Kollegen innerhalb des Betriebes und den Wegfall meiner Stelle ( ich bin Gruppenleiter dieser Abteilung mit 7 MA).
Angeboten wurde mir keine neue Stelle , ich könne aber in der Abteilung als "normaler" MA weiterarbeiten , meine Gruppenleitertätigkeiten würden vom Chef der anderen Abteilung wahrgenommen . Dies wird natürlich - wenn nicht jetzt , dann später - auch zu einer Gehaltsreduzierung führen .
Ich bin der Meinung , das das so einfach nicht geht .
Leider ist unsere BR- Vorsitzende der Meinung das diese organisatorische Maßnahme eine unternehmerische Entscheidung sei, gegen die man nichts tun könne und im Übrigen hält sie diese Maßnahme auch sachlich für richtig .
Und gerade weil es sich bei mir um ein BR- Mitglied handelt, müsse der BR aufpassen, das dem BR nicht nachgesagt werde sich in dieser Angelegenheit besonders für die Erhaltung meiner Stelle oder des Angebots einer gleichwertigen Stelle einzusetzen. ( Zitat BR- Vorsitzende : In der Vergangenheit ging so etwas ohne "Schriftkram", Leute solln sich nicht so anstellen)
Die Kolleginnen und Kollegen wollen nicht umziehen ( von 2er Büros in ein 8 Personen Büro ) und sind mit mir als Gruppenleiter auch zufrieden ;-)
Ich habe einen Termin beim Rechtsanwalt um die meine Person betreffenden Fragen zu klären, da ich davon ausgehe das es sich um eine Änderungskündigung handeln müsse , die aber bei einem BR- Mitglied während der Amtszeit und ein Jahr danach nicht so einfach mmglich ist. Ob es sich um eine Versetzung handelt gegen die ich nichts machen kann soll der RA beurteilen. Ich möchte nicht vom Gruppenleiter zum "normalen" Sachbearbeiter degradiert werden , weil dieses Verlust meines Status auch später andere Auswirkungen haben wird.
Aber jetzt zu meiner Frage an Euch - da der RA Termin zeitlich leider erst nach der nächsten BR- Sitzung -liegt :
- Heute wurde das Umorganisationskonzept von der GL im BR vorgestellt. Die Beratung innerhalb des BRdarüber soll morgen stattfinden. Es liegen weder Versetzungsanträge oder (Änderungs)kündigungen etc vor. In der Beratung soll lediglich das Vorhaben des BR besprochen werden damit die BR- Vorsitzende sich ein Bild von der Haltung des BR zu dieser geplanten Maßnahme zu machen. Danach will die GL mit der BR Vorsitzenden die weitere Vorgehensweise besprechen. Ob man eben "Schriftkram" braucht oder ob dieses alles vom BR und den Kollegen ohne Versetungsanträge/Änderungskündigungen usw mitgemacht wird.
Nun hat mich die BR- Vorsitzende für morgen ausgeladen und ein Ersatzmitglied geladen , da ich Ihrer Meinung nach befangen sei , da es ja um meine Abteilung geht und evtl meine Stelle wegfallen soll . Ihrer Meinung nach darf ich schon an dieser Beratung ( ohne Beschlussfassung , ohne Anträge des AG) nicht mehr teilnehmen.
Meine Meinung ist das sich die Nichtteilnahme wg. Befangenheit doch nur auf personelle Einzelmaßnahmen beschränkt. Wenn also ein Versetzungsantrag oder eine Kündigung meiner Person vorliegt dann nehme ich nicht teil. Wenn es aber um die Beratung einer Umorganisation geht darf ich teilnehmen ?
Im Umkehrschluß wäre under BR ja jedes Mal entvölkert wenn es zu Beschlüssen kommt weil ja auch ein Überstundenantrag einige BR - Mitglieder betreffen kann usw usf.
Sehe ich das alles total falsch und hat die BR- Vorsitzende mit Ihrer Nichteinladung Recht ?
Sorry wenn ich hier sehr ausführlich berichtet habe . Aber musste mir das ales auch mal von der Seele schreiben, wenn einem die Selle gekündigt werden soll bzw eine schlechtere angeboten wird und man dann nicht mal die erhoffte Unterstützung des Gremiums erfährt , belastet das schon.
Vielen Dank für Eure Zeit und möglichst hilfreiche Antworten zum Thema der Teilnahme an der nächsten BR- Sitzung und gerne auch zu meinen Möglichkeiten der Abgruppierung zu entgehen ( Rechtsanwalt hat leider erst in einer Woche Zeit und bis dahin zermarter ich mir den Kopf)
Community-Antworten (9)
15.08.2006 um 22:46 Uhr
@elwood Kein guter RA...
Die BRV missbraucht Ihren gesetzlich festgelegten Entscheidungsspielraum. Sie wäre demnach ja auch befangen, weil sie sich dummerweise bereits im Vorfeld zu einer möglichen Entscheidung des BR hinsichtlich einer möglichen Versetzung eiinseitig geäussert hat.
15.08.2006 um 22:55 Uhr
kölner , Danke für die Antwort.
Werde morgen früh mal versuchen den RA am Telefon zu informieren. Termin nächste Woche war bevor neue Entwicklung ( Ausladung BR- Sitzung ) gemacht worden , weil ja schriftlich noch nichts vorliegt und ich mich erstmal über weitere Vorgehensweise und meine Möglichkeiten beraten lassen wollte
Schau jetzt gleich mal im BetrVG nach dem gesetzlich festgelegten Entscheidungsspielraum der BRV .
Vielelicht habe ich mich falsch ausgedrückt : Sie hat sich nicht explizit einer möglichen Versetzung meiner Person geäussert. Sie hat sehr wohl geäussert , das Sie diese MAßnahme ( Umzug und Wegfall der Gruppenleiterfunktion) für sachlich richtig hält . Wenn ich Ihr damit natürlich Befangenheit nachweisen und das auch durchsetzen könnte....
16.08.2006 um 11:31 Uhr
Hi,
kann mir mal jemand sagen, wo irgend etwas geregelt ist, daß ein betroffenes BR-Mitglied nicht an Sitzungen teilnehmen darf (Befangenheit) ?????
Das habe ich noch nie gehört und im Gesetz und den Kommentaren finde ich auch nichts !!!
Im Gegenteil, der BR hat das Recht, sich betroffene Mitarbeiter aus dem Unternehmen zu Sitzungen als Berater hinzuzuziehen !!!!
Also ich habe noch nie etwas von einer "Ausladungsmöglichkeit" gehört und halte sowas auch frü gegen das Gesetz, da jedes BR-Mitglied gewählt ist und die/der Vorsitzende nur die Sitzung leiten soll/darf !!!!
16.08.2006 um 16:13 Uhr
Hallo Elwood
da frage ich mich doch ernsthaft ob ihr den richtigen BRV habt! Man das ist ja noch schlimmer als bei uns!
Wieviel BRM seit ihr?
Gruss Frank
16.08.2006 um 16:25 Uhr
Einen Ausschluss wegen "Befangenheit" gibt es nicht. Wenn der BRV hier ein BRM wegen befürchteter Befangenheit nicht einlädt, so ist das rechtswidrig und die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse sind im Zweifelsfall unwirksam.
Von der Teilnahme ausgeschlossen ist ein BRM nur dann, wenn es von der Maßnahme direkt BETROFFEN ist. Das ist hier aber nicht der Fall.
16.08.2006 um 20:29 Uhr
Hallo Frank,
ich frage mich auch ob die BRV die Richtige ist, leider ist sie sehr geschickt und clever und die Opposition besteht nur aus zwei Kollegen inkl ,mir selbst. Beide neu im BR.
Im Zweifel wollen die anderen BRM keinen Ärger. Wir sind ein 9-köpfiger BR.
Heute gab es wieder einen Hammer. 4 Augen Gespräch mit BRV - sie hatte sich mittlerweile bei unserem Personalchef erkundigt wie das mit der Befangenheit sei und war nun miener Meinung (zähneknirschend) Gleichzeitig teilte Sie mir mit, das Sie beim Verteilen der Tagesordnung zur nächsten BR- Sitzung heute schon mal mit einem Großteil der BRM gesprochen habe und ich davon ausgehen solle das der BR mehrheitlich der geplanten Umorganisation zustimmen werde. Das nur als kollegialer Tip weil ich mir ja auch mal Gedanken machen solle wie es mit mir persönlich weitergeht. Und da sollte ich das besser wissen falls mir der AG mal ein Angebot macht....
Ich habe Ihr DEUTLICH meine Meinung zu diesem Vorgehen gesagt - leider war es ein 4 Augen Gespräch und selbst wenn cih das im BR ansprechen würde würde ich keine Mehrheit gegen Sie zusammenbekommen.
Habe aber heute mit IG Metall Gewerkschaftsekretär telefoniert und er wird Ihr morgen erklären das Sie mit Ihrer ursprünglichen Meinung zum Thema Befangenheit ganz falsch liegt...
Und dann haben die betroffenen Kollegen über mich bei der Gewerkschaft darum gebeten , das der Sekretäe bei einer Anhörung der Kollegen vor dem BR zugegen ist , da sich die Kollegen vom BR nicht richtig vertreten fühlen..
Das ist ja so schlecht auch nicht und bestärkt mich weiter in der Opposition zu arbeiten !
17.08.2006 um 12:08 Uhr
Moin moin Elwood
hm es gibt da bestimmt möglichkeiten den BRV abzuwählen, weil er nicht seine arbeit macht!
Vieleicht weis hier jemand rat?
Wir haben bei uns echt glück gehabt, die Cheflieblingsliste hat sich selbst rausgekickt :-) ! Haben eine ungültige Liste abgegeben. Sind dann zu Gericht gegangen aber es kam nicht mal zur verhandlung!
Ihr solltet über legen unterumständen Neuwahlen anzustreben?
wir in unserem Gremium sind immer bereit uns mit dem Chef zu streiten wenn es um die belange der Mitarbeiter geht!
Gruß Frank
17.08.2006 um 14:01 Uhr
Hallo elwood,
ob § 90 oder § 111 BetrVG zuständig ist, hat der BR nur ein Beratungsrecht. Dies fällt unter unternehmerische Freiheit.
Bei Versetzungen von BR`ten greift der § 103 Abs3 BetrVG nur wenn der BR dadurch sein Amt oder seine Wählbarkeit verlieren würde. Ansonsten kann man unter den bei § 99 BetrVG angegebenen Gründen die Zustimmung verweigern.
MfG Angi1
22.08.2006 um 01:25 Uhr
Liebe Forumteilnehmer,
ein super interessantes Thema habt ihr hier. Wenn auch zu spät möchte ich euch hier eine Frage zu dem Punkt Befangenheit stellen.
Stellt euch mal bitte bildlich vor, dass einer aus dem Gremium versetzt, eingruppiert oder gekündigt werden soll. Nun lädt der BRV zu einer Beratung oder Beschlußfassung ordnungsgemäß ein. Ich sitze dem Betroffenen BR Kollegen gegenüber und muss in der Beratung auch meine Meinung bekannt geben. Sagen wir einmal, dass ich mit dieser Maßnahme, die der Betroffene bekommen soll einverstanden bin. Ich wäre doch in diesem Augenblick der Anwesenheit des Betroffenen befangen und könnte meine Meinung nicht objektiv darstellen, um diesen Kollegen mit dem ich ja eigentlich gut klar kam zu verletzen.
Aus diesem Grund würde auch ich, bevor das Gremium über die Maßnahme berät, vorerst mit dem Betroffenen sprechen, um aus dem Gespräch heraus zu filtern, was denn seine Position ist. Anschließend finde auch ich, dass die endgültige Beratung/Beschlußfassung mit einem Ersatzmitglied durchführen ist.
Gruß Brazzo
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