Guten Abend, wir sind ein Betriebsrat in einer Kinder- und Jugendhilfe Einrichtung, es gilt kein TV und wir haben zu dem Thema auch keine BV, sind noch ein recht junger BR.
Wenn bei uns neue Mitarbeiter*innen in der Nachtbereitschaft eingearbeitet werden, bekommt immer nur einer den Zuschlag für die Nachtbereitschaft gezahlt, es sind aber beide vor Ort. Der reine Menschenverstand sagt, natürlich bekommen beide den Zuschlag, weil beide sind ja auf der Arbeit.
Ist es rechtens, dass der AG nur einer Person den Zuschlag zahlt?