Sachverständiger für den Wirtschaftsausschuss
Hallo liebe MitstreiterInnen,
wir haben mit unserem AG einige Probleme die den Wirtschaftsausschuss betreffend. Der AG gibt uns nur minimalinformationen über die wirtschaftliche Lage in unserer Firma. Trotz mehrmaliger Aufforderung uns alle nötigen Zahlen mitzuteilen, übergibt uns der AG nur 1-2 A4 Seiten mit Informationen die aber kaum etwas aussagen und rein garnichts aufzeigen was, wann, wie, wo und wie lange. Der WA ist ein zusammengestrickter Nothaufen weil dort keiner reinwollte. Wir sind in der Baubranche und nicht in der Wirtschaftsbranche. Wir glauben aber, auch weil es unzählige Gerüchte gibt das Geld in andere Quellen verschoben werden und weil der Umsatz ständig steigt, die Personalkosten immer niedriger werden, durch sehr großen Einsatz von Leiharbeitern, die die ausgestiegenden oder in die Rente gehenden MA ersetzen, das in unserer Beteiligungsgesellschaft sich wohl auch einige bedienen. Im Gegenzug erzählt uns der AG aber das es von Jahr zu Jahr schlechter aussieht obwohl wir fast immer die gleiche MA Zahl haben, inkl. Leiharbeiter.
Die Zahlen die wir bekommen sind also für die Tonne, man kann absolut garnichts nachvollziehen, die Zahlen die wir bekommen sind absolut nicht der Stand des Gesetzes. Um hier aber mal wirklich einen kompletten Schnitt zu bekommen würden wir uns wirklich mal jeden Posten ansehen und alles prüfen. Dazu fehlt uns aber das Wissen. Deshalb wollen wir einen Sachverständigen einer Unternehmensberatung hinzuziehen. Wir haben dem AG erklärt das wir die von ihm an uns gesendeten Zahlen weder nachvollziehen noch irgendwo zuordnen können und wir unbedingt dazu einen Sachverständigen benötigen. Diesen Sachverständigen kennt aber unser AG und den will er nicht. Er sagte das wir gerne zu ihm oder unsere Buchhaltung gehen können, da werden uns dann die Zahlen erklärt. Mehr Zahlen gibt es nicht und was er uns an Zahlen gab reicht.
Jetzt haben wir ein kleines Problem. Der AG hat den Sachverständigen abgelehnt mit der Begründung das dies mit dem AG abgesprochen werden, der zu teuer ist muss und er zu diesem Sachverständigen nach dem Gesetzt auch nein sagen darf. Wir haben das nachgeschlagen und die Aussage ist wohl richtig, denn ein Sachverständiger muss mit dem AG vorher besprochen werden. Wie können wir also den Sachverständigen unseres Vertrauens doch noch erhalten oder müssen wir wirklich aus Kostengründen den AG oder unsere Buchhaltung bei Fragen kontaktieren, die uns nicht wirklich die Wahrheit sagen?
Der Sachverständige kostet nicht mehr als die Berater unseres AG. Wir sind ca. 900-930 MA.
Community-Antworten (4)
08.02.2013 um 10:31 Uhr
Ein Sachverständiger würde Euer Problem nicht lösen. Er könnte auch nur mit den Daten arbeiten die der AG rausrückt. Wenn ihr selbst schon sagt, das diese "für die Tonne" sind, kann daran auch ein Sachverständiger nichts ändern.
Euer Weg führt über §23 (3) BetrVG. Nach Auskunft des WA, dass der AG keine verwertbaren Daten vorlegt, muss der BR beschließen, den AG aufzufordern Bilanzen, Aufschlüsselungen von relevanten Einnahmen und Ausgabenvolumina, etc. dem WA vorzulegen, und so weit er dieser Pflicht nicht nachkommt, beim ArbG beantragen, "dem AG aufzugeben den WA entsprechend §106 (3) BetrVG zu informieren und für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe von XX.XXX EUR zu verhängen".
Der AG hat dem WA auch die Zahlen VERSTÄNDLICH zu erläutern - und auch hier gilt oben gesagtes.
Einen Sachverständigen braucht ihr dann nur, so weit diese Daten und Erläuterungen des AG Anlass dazu gibt, zu vermuten dass Unwahrheiten vermittelt werden oder eine wirtschaftliche Schieflage droht. Unter dieser Voraussetzung kann der BR dann einen Sachverständigen verlangen und ggf. erneut wie oben durchsetzen.
BTW:
Der WA ist ein zusammengestrickter Nothaufen weil dort keiner reinwollte. Dazu fehlt uns aber das Wissen. Wir sind ca. 900-930 MA.
Die Mitglieder sollen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche fachliche und persönliche Eignung besitzen. (§107 (1) BetrVG)
Es muss doch möglich sein unter 900 (!) AN wenigstens zwei zu finden, die diese Bedingung aus §107 erfüllen und bereit sind sich mit dem AG an einen Tisch zu setzen! Der WA ist kein Gremium der Opposition, hat sich mit dem AG nicht zu streiten, sondern nur zuzuhören und zu verstehen. Wenn man das den Kollegen so erklärt, sollten sich doch wenigstens ein paar "neugierige" MA aus den wirtschaftlichen Bereichen (Ein- und Verkauf, Buchhaltung, etc.) finden lassen!!!
NB: So weit Euer AG die Bilanzen und den Bereicht des Wirtschaftsprüfers nicht rausrückt, schaut doch auch mal unter www.bundesanzeiger.de. Bei einem Unternehmen Eurer Größe sollte es mich wundern wenn dort nicht die Bilanzen der letzten Jahre zu finden sein sollten.
08.02.2013 um 11:00 Uhr
Der Sachverständige könnte aber die wichtigsten Informationmaterialien anfordern. Um einen echten Einblick zu bekommen muss man ja auch wissen welche Unterlagen dazu nötig sind. Die Zahlen die wir vom AG erhalten haben, haben unserem bevorzugtem Sachverständigen schon einmal eine ##Beispielfirma## gezeigt und ihm auch einige andere Informationen gegeben. Er meinte auch das diese Zahlen aus den Haaren herbeigezogen und nicht schlüssig sind.
Wir sind zwar 900-930 MA aber fast die Hälfte davon sind Leiharbeiter und befristet beschäftigte. In der Verwaltung hat sich der AG seine Linientreuen versammelt die zwei oder dreimal im Jahr beim AG grillen oder gemeinsame Unternehmungen machen. Da wird es auch keinen geben der unbequeme Fragen oder Zahlenanforderungen vornimmt. Wir sind schon froh das wir 4 man im WA sind, zwei davon musten noch überredet werden.
Kannst Du uns sagen was wir alles beim AG anfordern können und das er uns auf jeden Fall vorlegen muss? Die Schulung für den WA findet erst in 3 Monaten statt. Wäre echt toll!
Also können wir gegen den Willen des AG den Sachverständigen nicht gerichtlich durchsetzen?
08.02.2013 um 11:09 Uhr
Der Sachverständige könnte aber die wichtigsten Informationmaterialien anfordern. Nö, der könnte Euch höchstens erklären, welche Unterlagen ihr anfordern sollt. Der Weg geht genau so, wie rkoch es beschrieben hat: Euer Weg führt über §23 (3) BetrVG.
08.02.2013 um 11:10 Uhr
Er meinte auch das diese Zahlen aus den Haaren herbeigezogen und nicht schlüssig sind.
... dann HABT ihr doch offenbar doch verwertbare Zahlen. DAS gibt dem BR durchaus das Recht einen Sachverständigen anzufordern, zumindest den Versuch zu unternehmen und das ggf. vom ArbG bestätigen zu lassen (wobei hier gerne auf den zitierten § verwiesen wird, dass der WA eigene Sachkenntnisse haben muss. Dann sollte der AG aber auch bereit sein, entsprechende MA zur Mitarbeit im WA zu animieren)
Da wird es auch keinen geben der unbequeme Fragen oder Zahlenanforderungen vornimmt.
Muss er doch auch nicht... Diese sind da, um dem BR die vorgelegten Daten verständlich zu machen! Da kommt sogar der Abteilungsleiter der Buchhaltung dafür in Frage... und so weit dieser die Zahlen selbst nicht versteht, dürfte es in seinem eigenen Interesse liegen die Antworten zu bekommen - sonst könnte seinem Chef irgendwann auffallen das er keine Ahnung hat.
Kannst Du uns sagen was wir alles beim AG anfordern können und das er uns auf jeden Fall vorlegen muss?
Steht doch unmissverständlich in §106 (3) BetrVG:
Zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten im Sinne dieser Vorschrift gehören insbesondere
- die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens; (Bilanz)
- die Produktions- und Absatzlage; (aktuelle Daten über Aufträge)
- das Produktions- und Investitionsprogramm; (aktuelle Daten über Anfragen, geplante neue Produkte, dafür notwendiges Invest, neue Maschinen, Personal, etc.)
- Rationalisierungsvorhaben;
- Fabrikations- und Arbeitsmethoden, insbesondere die Einführung neuer Arbeitsmethoden; 5a. Fragen des betrieblichen Umweltschutzes;
- die Einschränkung oder Stillegung von Betrieben oder von Betriebsteilen;
- die Verlegung von Betrieben oder Betriebsteilen;
- der Zusammenschluss oder die Spaltung von Unternehmen oder Betrieben;
- die Änderung der Betriebsorganisation oder des Betriebszwecks; 9a. die Übernahme des Unternehmens, wenn hiermit der Erwerb der Kontrolle verbunden ist, sowie
- sonstige Vorgänge und Vorhaben, welche die Interessen der Arbeitnehmer des Unternehmens wesentlich berühren können.
Also können wir gegen den Willen des AG den Sachverständigen nicht gerichtlich durchsetzen?
Aber klar doch!!! Hab ich doch geschrieben: "Beim ArbG beantragen, dem AG aufzugeben, dem BR zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben einen Sachverständigen zur Verfügung zu stellen". Ob das ArbG der Argumentation des BR folgt, hängt davon ab, ob ihr glaubhaft machen könnt, dass ihr den Sachverständigen zur "Erfüllung Eurer Aufgaben" benötigt.
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