Ungleichbehandlung/Gleichbehandlung - bei Zuschlägen?
Ich arbeite in einer Klinik, keine Tarifbindung. Am Sonn- und Feiertag wird im Grunde von allen Mitarbeitern ( ausgenommen Verwaltung ) gearbeitet. Unser Arbeitgeber zahlt am Wochenende den Schwestern und Pflegern Zuschläge, alle anderen Gruppen von Arbeitnehmern ( z.B Küchenpersonal, Servicebereich, Hausmeister u.a.m.) sind von diesen Zuschlägen ausgenommen. Ein sachlicher Grund, warum die Pflege Zuschläge erhält und die anderen Gruppen von diesen Zuschlägen ausgenommen sind, ist mir nicht ersichtlich. Liegt heir eine nicht zulässige Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern vor,die sachlich nicht begründet ist und wie können im bejahenden Fall die Rechte der betroffenen AN gesichert werden. Angabe eines Urteils wäre hilfreich
Community-Antworten (2)
22.09.2009 um 11:24 Uhr
Hallo defender, was steht denn in den Arbeitsverträgen der betroffenen AN`s? Der BR hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 Mitbestimmung bei der Gewährung von Zuschlägen. Schlagt dem AG eine Betriebsvereinbarung dazu vor, wenn der AG nicht will, diese BV ist erzwingbar über die Einigungsstelle.
22.09.2009 um 12:14 Uhr
@pitsieben
es ist nur die Frage ob und was hier eine Einigungstelle auch tatsächlich sprechen kann. Da ist hier nämlich nicht so klar und darüber würde ich mir mal vor Anrufung der Einigungstelle Gedanken machen
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