Ich arbeite in einer Klinik, keine Tarifbindung. Am Sonn- und Feiertag wird im Grunde von allen Mitarbeitern ( ausgenommen Verwaltung ) gearbeitet. Unser Arbeitgeber zahlt am Wochenende den Schwestern und Pflegern Zuschläge, alle anderen Gruppen von Arbeitnehmern ( z.B Küchenpersonal, Servicebereich, Hausmeister u.a.m.) sind von diesen Zuschlägen ausgenommen. Ein sachlicher Grund, warum die Pflege Zuschläge erhält und die anderen Gruppen von diesen Zuschlägen ausgenommen sind, ist mir nicht ersichtlich. Liegt heir eine nicht zulässige Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern vor,die sachlich nicht begründet ist und wie können im bejahenden Fall die Rechte der betroffenen AN gesichert werden. Angabe eines Urteils wäre hilfreich