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Einmalige Sonderzulage für Einarbeitung eines neuen AN

S
Schnappel
Okt 2022 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir sollen als BR einer einmaligen Sonderzulage von 1000€ für eine Mitarbeiterin für die Einarbeitung einer neuen Angestellten zustimmen.

Die Abteilung besteht aus drei Leuten, die sehr wahrscheinlich alle bei der Einarbeitung geholfen haben. Evtl. wurde aber auch nur die eine Person zur Einarbeitung bestimmt. Nähere Infos gibt uns die Geschäftsleitung bisher nicht. Anscheinend wurde das Ganze auch schon vor mehreren Monaten vereinbart und soll jetzt schnell zum 01.11.22 geregelt werden, damit ausbezahlt werden kann.

Desweiteren haben wir hier durch Leiharbeiter eine relativ hohe Fluktation und es kommt in vielen Abteilungen immer wieder zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter. Es wurde unseres Wissens bis jetzt noch nie eine Sonderzahlung gewährt.

Meine Frage ist nun, ob § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG berührt wird, da es oft zu Einarbeitungen kommt und diese auch von anderen Personen durchgeführt wird? Wir würden dann eine BV zu dem Thema abschließen.

Falls § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG rausfällt, würden wir wenigstens eine freiwillige BV versuchen.

Viele Grüße

26403

Community-Antworten (3)

P
Pickel

18.10.2022 um 17:25 Uhr

Eine einmalige Sonderzahlung, die zudem auch nur an eine Person geht, dürfte allein kein Mitbestimmungsrecht auslösen

D
DummerHund

18.10.2022 um 19:49 Uhr

Ich würde es zumindest im Ansatz ein wenig anders sehen. Bei der Einführung einer Sonderzahlung ist der BR zwar außen vor, nicht aber bei der Verteilung. Hier herrscht wohl Uneinigkeit darüber ob nur einer Person die Einarbeitung zugeschrieben werden kann oder aber 3 Personen. Hier würde ich den AG nochmals ins Gebet nehmen und ihm auch klar machen das wenn sich im Nachhinein feststellen sollte das alle 3 die Einarbeitung durch geführt haben, ihr für die anderen beiden jeweils dieselbe Summe einfordern werdet.. Hier kann man bei den Mitarbeitern als BR auch ruhig mal nachfragen. Und für die Zukunft eine BV ausarbeiten.

C
celestro

19.10.2022 um 00:20 Uhr

Der AG will sich das OK des BR holen. Also scheint ihm klar zu sein, das hier ein MBR besteht … oder er ist dumm.

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