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Verringerung der der Wochenarbeitszeit von 40 auf 39 Stunden

K
Kirschblüte
Apr 2024 bearbeitet

Hallo, unser AG möchte die wöchentliche Arbeitszeit von 40 auf 39 Stunden bei vollem Lohnausgleich dauerhaft herunter setzten. Ist das Mitbestimmungspflichtig? Es gilt kein Tarifvertrag. Es gibt keine BV.

392017

Community-Antworten (17)

T
Timm

08.04.2024 um 10:17 Uhr

Moin, wenn es einen BR gibt, dann ja. §87 Abs. 1 Pkt. 1,2. BetrVG

VG

A
Agassi0

08.04.2024 um 10:31 Uhr

Der BR hat nur MBR, wenn es um die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit geht. Bei der grundlegenden Änderung der Wochenarbeitszeit besteht mMn kein MBR.

J
jutti1965

08.04.2024 um 10:36 Uhr

Agassi0 hat Recht , aber da sich dann wohl auch die Arbeitszeiten ändern ist der BR wieder in der Mitbestimmung.

A
Agassi0

08.04.2024 um 10:59 Uhr

So ist es, aber der AG entscheidet selber, wieviele Stunden in der Woche gearbeitet werden sollen

B
Becker1

08.04.2024 um 11:09 Uhr

Eben, der Kommentar von jutti1965 ist eine Antwort auf eine andere Frage.

Der AG entscheidet alleine, ob die wöchentliche Arbeitszeit abgesenkt wird. Ist doch positiv, weshalb das nun wieder tot diskutiert wird.

M
Muschelschubser

08.04.2024 um 11:37 Uhr

Lieber Tagträumer, es wird nichts tot diskutiert, sondern lediglich eine einfache Frage zur rechtlichen Einordnung des MBR gestellt und hilfsbereite User helfen nach bestem Wissen und Gewissen bei der Beantwortung. Es wäre schön, wenn sich das Forum generell auf diese Funktionsweise beschränken würde.

J
jutti1965

08.04.2024 um 12:11 Uhr

Träumer!! Wer lesen kann ist klar im Vorteil! Ich habe Agassi Recht gegeben und seine Antwort nur ergänzt. " Oh Herr wirf Hirn vom Himmel oder Steine, Hauptsache es trifft !

B
Becker1

08.04.2024 um 12:21 Uhr

Ich weiß nicht, warum ich als Träumer bezeichnet werde, nur ist deine Antwort verkehrt.

Der BR ist nicht in der Mitbestimmung wegen der Zeitreduzierung. Genau das wurde gefragt. Es ging nicht um irgendwelche anderen BR Mitbestimmungsthemen.

J
jutti1965

08.04.2024 um 13:25 Uhr

Meine Antwort bezog sich auf Agassi0 der auf das MBR bei Arbeitszeit verwies.

B
Becker1

08.04.2024 um 13:59 Uhr

Deine Antwort ist aber irreführend! Der BR kann die Reduzierung der Stunden nicht aufhalten, da gibt es kein MBR. Agassi formuliert es wenigstens als ganzes, nicht wie du.

"Agassi0 hat Recht , aber da sich dann wohl auch die Arbeitszeiten ändern ist der BR wieder in der Mitbestimmung."

M
Muschelschubser

08.04.2024 um 14:00 Uhr

Bei der generellen Reduzierung der Arbeitszeit ist das ja richtig. Aber ist eine Reduzierung nicht untrennbar mit der Entscheidung über die zeitliche Lage der Reduzierung verbunden?

Es sei denn, eine BV regelt die Zeiten bereits dermaßen flexibel, dass es sich lediglich auf das Überstundenkonto auswirkt.

T
Timm

08.04.2024 um 14:16 Uhr

MBR §87 Abs.1 Pkt. BetrVG Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage

Für mich eindeutig.

B
Becker1

08.04.2024 um 14:19 Uhr

Sehr bitter stößt mir der Umgang auf, warum werde ich Träumer genannt?

Die Antwort gibst Du dir selber Muschelschubser.

M
Muschelschubser

08.04.2024 um 14:39 Uhr

Oben steht, kein TV und keine BV. Also siehe Timm.

C
celestro

08.04.2024 um 18:40 Uhr

"warum werde ich Träumer genannt?"

Weil es völlig egal ist, welchen Nutzernamen Du Dir als nächstes gibst. Du bist und bleibst weiterhin der Troll "Tagträumer", der vor allem gar nicht kapiert, was geschrieben wird:

"Der BR kann die Reduzierung der Stunden nicht aufhalten, da gibt es kein MBR."

Das will ja auch niemand aufhalten und davon hat auch überhaupt niemand gesprochen.

B
Becker1

09.04.2024 um 10:28 Uhr

Die Antwort von jutti1965 ist nunmal irreführend und das wurde auch überhaupt nicht gefragt.

Beim anderen gehe ich nicht darauf ein, ich weiss ehrlicherlicherweise nicht, was das Problem ist.

M
Muschelschubser

09.04.2024 um 11:34 Uhr

Wir haben hier eben regelmäßig mit Jungen zu tun, die scheinbar zu Musik aus Blaupunkt-Endgeräten in den Tag hinein träumen.

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