Verringerung der der Wochenarbeitszeit von 40 auf 39 Stunden
Hallo, unser AG möchte die wöchentliche Arbeitszeit von 40 auf 39 Stunden bei vollem Lohnausgleich dauerhaft herunter setzten. Ist das Mitbestimmungspflichtig? Es gilt kein Tarifvertrag. Es gibt keine BV.
Community-Antworten (17)
08.04.2024 um 10:17 Uhr
Moin, wenn es einen BR gibt, dann ja. §87 Abs. 1 Pkt. 1,2. BetrVG
VG
08.04.2024 um 10:31 Uhr
Der BR hat nur MBR, wenn es um die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit geht. Bei der grundlegenden Änderung der Wochenarbeitszeit besteht mMn kein MBR.
08.04.2024 um 10:36 Uhr
Agassi0 hat Recht , aber da sich dann wohl auch die Arbeitszeiten ändern ist der BR wieder in der Mitbestimmung.
08.04.2024 um 10:59 Uhr
So ist es, aber der AG entscheidet selber, wieviele Stunden in der Woche gearbeitet werden sollen
08.04.2024 um 11:09 Uhr
Eben, der Kommentar von jutti1965 ist eine Antwort auf eine andere Frage.
Der AG entscheidet alleine, ob die wöchentliche Arbeitszeit abgesenkt wird. Ist doch positiv, weshalb das nun wieder tot diskutiert wird.
08.04.2024 um 11:37 Uhr
Lieber Tagträumer, es wird nichts tot diskutiert, sondern lediglich eine einfache Frage zur rechtlichen Einordnung des MBR gestellt und hilfsbereite User helfen nach bestem Wissen und Gewissen bei der Beantwortung. Es wäre schön, wenn sich das Forum generell auf diese Funktionsweise beschränken würde.
08.04.2024 um 12:11 Uhr
Träumer!! Wer lesen kann ist klar im Vorteil! Ich habe Agassi Recht gegeben und seine Antwort nur ergänzt. " Oh Herr wirf Hirn vom Himmel oder Steine, Hauptsache es trifft !
08.04.2024 um 12:21 Uhr
Ich weiß nicht, warum ich als Träumer bezeichnet werde, nur ist deine Antwort verkehrt.
Der BR ist nicht in der Mitbestimmung wegen der Zeitreduzierung. Genau das wurde gefragt. Es ging nicht um irgendwelche anderen BR Mitbestimmungsthemen.
08.04.2024 um 13:25 Uhr
Meine Antwort bezog sich auf Agassi0 der auf das MBR bei Arbeitszeit verwies.
08.04.2024 um 13:59 Uhr
Deine Antwort ist aber irreführend! Der BR kann die Reduzierung der Stunden nicht aufhalten, da gibt es kein MBR. Agassi formuliert es wenigstens als ganzes, nicht wie du.
"Agassi0 hat Recht , aber da sich dann wohl auch die Arbeitszeiten ändern ist der BR wieder in der Mitbestimmung."
08.04.2024 um 14:00 Uhr
Bei der generellen Reduzierung der Arbeitszeit ist das ja richtig. Aber ist eine Reduzierung nicht untrennbar mit der Entscheidung über die zeitliche Lage der Reduzierung verbunden?
Es sei denn, eine BV regelt die Zeiten bereits dermaßen flexibel, dass es sich lediglich auf das Überstundenkonto auswirkt.
08.04.2024 um 14:16 Uhr
MBR §87 Abs.1 Pkt. BetrVG Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage
Für mich eindeutig.
08.04.2024 um 14:19 Uhr
Sehr bitter stößt mir der Umgang auf, warum werde ich Träumer genannt?
Die Antwort gibst Du dir selber Muschelschubser.
08.04.2024 um 14:39 Uhr
Oben steht, kein TV und keine BV. Also siehe Timm.
08.04.2024 um 18:40 Uhr
"warum werde ich Träumer genannt?"
Weil es völlig egal ist, welchen Nutzernamen Du Dir als nächstes gibst. Du bist und bleibst weiterhin der Troll "Tagträumer", der vor allem gar nicht kapiert, was geschrieben wird:
"Der BR kann die Reduzierung der Stunden nicht aufhalten, da gibt es kein MBR."
Das will ja auch niemand aufhalten und davon hat auch überhaupt niemand gesprochen.
09.04.2024 um 10:28 Uhr
Die Antwort von jutti1965 ist nunmal irreführend und das wurde auch überhaupt nicht gefragt.
Beim anderen gehe ich nicht darauf ein, ich weiss ehrlicherlicherweise nicht, was das Problem ist.
09.04.2024 um 11:34 Uhr
Wir haben hier eben regelmäßig mit Jungen zu tun, die scheinbar zu Musik aus Blaupunkt-Endgeräten in den Tag hinein träumen.
Verwandte Themen
Anspruch auf Teilzeit
ÄlterTach zusammen, ich habe gerade folgenden Fall: ein Kollege, der vor kurzem seine Arbeitszeit verringert hat, möchte sie nun erneut verringern. Bei der ersten Verringerung ging alles ohne Probleme. Er
Arbeitszeitverringerung bei internem Stellenwechsel
ÄlterHallo Community! Ich habe eine Frage bzgl. der Verringerung der Arbeitszeit gemäß § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Der MA hat gemäß seines Manteltarifvertrags der IG Metall zum 28
Auszahlung von Gleitzeitguthaben
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen, In unserem Betrieb wurden bisher 0,7 Monatsgehälter freiwillig ausbezahlt (mit jährlicher Unterschrift bei Erhalt der Zahlung) Seit einem Betriebsübergang 2007 sind
Vertsehe unseren MTV NICHT SO GANZ
ÄlterWas steht den AN den jetzt zu? --------------------------------------------------------------------------- MTV SAGT: §2 Arbeitszeit Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 37 Stunde
erhöhte Wochenarbeitszeit aufgrund Arbeitsbereitschaft - Kann die individual-rechtliche vereinbarte Wochenarbeitszeit in den Arbeitsverträgen durch kollektivrechtliche Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen zum Nachteil der Mitarbeiter angehoben werden
ÄlterHallo, aufgrund einer angekündigten Arbeitszeiterhöhung aufgrund von Arbeitsbereitschaftszeiten habe ich einige Fragen. Die Arbeitgeber im öffentlichen Rettungsdienst erhöhen vermehrt die Wochen