Hallo Kolleginnen und Kollegen,

In unserem Betrieb wurden bisher 0,7 Monatsgehälter freiwillig ausbezahlt (mit jährlicher Unterschrift bei Erhalt der Zahlung)
Seit einem Betriebsübergang 2007 sind wir nicht mehr Tarifgebunden. Die Wochenarbeitszeit beträgt bei uns, je nach Arbeitsvertrag, zwischen 38 und 40 Stunden.
Der Arbeitgeber möchte nun der Belegschaft anbieten, auf 2 Jahre begrenzt und freiwillig, wöchentlich 2,5 Stunden mehr zu arbeiten (ohne Zuschläge).
Damit soll der temporäre Verlust des freiwilligen Gehaltsanteils kompensiert werden können.

Dazu will der Arbeitgeber die Arbeitszeit flexibler gestalten und die Wochenarbeitszeit (Montag bis Freitag) auch auf den Samstag ausdehnen.
Der Arbeitgeber führt an, dass aufgrund des Arbeitszeitgesetzes eine Ausdehnung der Wochenarbeitszeit erforderlich sei, weil andernfalls rechnerisch regelmäßig mehr als 8 Stunden/Tag gearbeitet würden (40 + 2,5 Stunden). Die einzelvertraglich zu vereinbarende Erhöhung der Wochenarbeitszeit um 2,5 Stunden sei für jeden freiwillig.

Der BR steht der Ausdehnung der Wochenarbeitszeit auf den Samstag sehr kritisch gegenüber.
Frage: Wäre es mit dem Arbeitszeitgesetz vereinbar wenn, auf Wunsch des Arbeitnehmers, Gleitzeitguthaben (max. 115 Std./Kalenderjahr) einfach ausbezahlt würde?
Oder wäre es möglich, das Gleitzeitguthaben (max. 115 Std./Kalenderjahr) auf das Mehrarbeitskonto (ohne Zuschläge) zu übertragen, was letztlich auf das Gleiche hinauslaufen würde?

Bitte nur rechtlich fundierte Antworten. Danke!