Beispiel eines Dienstplanes:
Montag: frei
Dienstag bis Donnerstag: 22,5h
Freitag: frei
Samstag und Sonntag: 15h
Wochenarbeitszeit: 37,5h
Nun ist jedoch der Arbeitnehmer am Samstag und Sonntag krank und kann die 15h nicht erbringen. Diese 15h werden nicht durch die Krankschreibung ausgefüllt und es entsteht somit ein Endwert von -15h für diese Woche. Über diese Regelung gab es zahlreiche Beschwerden. Bisher wird bei Krankheit der Durchschnitt der Wochenarbeitszeit auf Montag bis Freitag verteilt, also in diesem Beispiel 7,5h pro Tag. Hier ist also der Wochenenddienst nicht beinhaltet.
Muss jetzt jedoch bei Krankheit der Ausgleich nach dem Dienstplan erfolgen (siehe Beispiel) oder nach der Wochenarbeitszeit im Durchschnitt (wie bisher)?
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es in diesem Fall und wie ist dieser zu behandeln?