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Arbeitszeitverringerung bei internem Stellenwechsel

K
Karsten93
Feb 2022 bearbeitet

Hallo Community!

Ich habe eine Frage bzgl. der Verringerung der Arbeitszeit gemäß § 8 Teil­zeit- und Be­fris­tungs­ge­setz (Tz­B­fG).

Der MA hat gemäß seines Manteltarifvertrags der IG Metall zum 28.02.2022 seine wöchentliche Arbeitszeit von 40h auf 35h (normale Vollzeit) reduziert.

Durch eine innerbetriebliche Stellenausschreibung hat der MA jetzt die Möglichkeit in höheren Position im Unternehmen eingestellt zu werden. Der vom AG vorgelegte Vertrag für die neue Stelle ist allerdings wieder auf 40h ausgelegt. Der MA hat versucht, den AG davon zu Überzeugen, dass er den Vertrag auf 35h abändert soll - ohne Erfolg.

Die Frage die sich nun stellt ist folgende:

  • kann der MA seine Arbeitszeit direkt nach dem Unterzeichnen des neuen Vertrages wieder auf 35h verkürzen (unter Wahrung der 3 monatigen Frist)?

Laut § 8 Teil­zeit- und Be­fris­tungs­ge­setz (Tz­B­fG) kann der MA dies anfordern. (1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird. (6) Der Arbeitnehmer kann eine erneute Verringerung der Arbeitszeit frühestens nach Ablauf von zwei Jahren verlangen, nachdem der Arbeitgeber einer Verringerung zugestimmt oder sie berechtigt abgelehnt hat.

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Community-Antworten (3)

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Karsten93

07.02.2022 um 11:45 Uhr

Die Frist von zwei Jahren gemäß Abs. 6 wäre in diesem Fall ja gewahrt. Allerdings bin ich mir unsicher, ob in Abs. 1 mit Arbeitsverhältnis die gesamte Betriebszugehörigkeit gemeint ist oder den Zeitraum in dem der MA auf der neuen Position arbeitet?

Als Definition für Arbeitsvertrag habe ich mehrere Ausführungen gefunden, u.a.:

Ein Arbeitsvertrag ist ein Vertrag, welcher zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen wird, der ein Arbeitsverhältnis begründet und die wechselseitigen Rechtsbeziehungen regelt.

bzw.

‌Ein Arbeitsverhältnis beginnt dann, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag schließen.

Natürlich wäre es kein feiner Zug direkt nach dem Unterzeichnen des Vertrages die Arbeitszeit wieder auf 35h zu reduzieren. Allerdings hat der MA den AG im Bewerbungsgespräch darauf hingewiesen, dass bei ihm aus persönlichen Gründen kein 40h Vertrag möglich ist. Unser Arbeitgeber versucht sich aber immer mehr vom Tarifvertrag zu "lösen" und allen Mitarbeitern 40h vorzulegen.

Danke schon jetzt für euer Feedback

C
celestro

07.02.2022 um 12:05 Uhr

Mal bei der Gewerkschaft fragen, ob:

"Der MA hat gemäß seines Manteltarifvertrags der IG Metall zum 28.02.2022 seine wöchentliche Arbeitszeit von 40h auf 35h (normale Vollzeit) reduziert."

nicht automatisch für die andere Stelle gilt. Ansonsten würde ich von der Stelle abraten. Wenn der AG hier jemanden mit 40 h beschäftigen will, dann führt die Verrringerung anschließend nur zu massig Stress. Also selbst wenn das rechtlich möglich sein sollte.

R
Relfe

07.02.2022 um 12:11 Uhr

ich würde mal den Vertrag in allen Punkten durchlesen, weil ich vermute (vermute!!), dass der AG nicht so "blöd" ist und im Vertrag nicht eine Ausschlussklausel eingesetzt zu haben. Der AG weiß jetzt ja, was er erwarten kann und wird sich absichern.

Wenn der Vertrag keine oder keine rechtlich wirksame Ausschlussklausel zur AZ-Verkürzung enthält, würde ich meine Vorschreibern zustimmen, das der AN den Antrag stellen kann.

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