Welcher Unterschied wegen Urlaub?
Ich arbeite im öffentlichen Dienst. 6 Tage die Woche. Von Montag bis Dienstag und von Donnerstag bis Sonntag. Habe ich dadurch weniger Anspruch auf Urlaub, wie jemand der von Montag bis Samstag arbeitet und dafür Sonntag frei hat? Mein Arbeitsvertrag beläuft sich auf Teilzeit ( 11 Stunden pro Woche)
Community-Antworten (5)
03.04.2024 um 22:24 Uhr
Nein! Aber Du arbeitest 6 Tage pro Woche bei nur 11 Wochenstunden? Nicht einmal 2 Stunden pro Tag?
04.04.2024 um 00:31 Uhr
Du hast genau so 6 Wochen Urlaub (vergütet mit jeweils 11 Stunden) wie jeder anderen im Öffentlichen Dienst.
@Celesto: So etwas nennt man in der Regel "geringfügige Beschäftigung" und wird von Arbeitgeber gerne eingesetzt um bestimmte Stoßzeiten mit zusätzlichem Personal zu besetzen.
04.04.2024 um 00:57 Uhr
sowas kenne ich zwar, aber eben nicht als "6 Tage in der Woche".
04.04.2024 um 02:08 Uhr
Ach, wie witzig. Das steht zwar nirgends, aber für Dich ist ein Späßle halt nie blöd genug.
Davon abgesehen ... ich habe seit jeher nur eine 5-Tage-Woche. Na und? Immer noch besser als Du und Dein "ich schaffe es nicht mehr, als 1 Tag nacheinander zu denken".
04.04.2024 um 09:35 Uhr
Die Sechs-Tage-Woche ist inzwischen eher die Ausnahme als die Regel.
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