Unterschied Interessenausgleich oder Betriebsvereinbarung?
Unterschied zwischen Interessenausgleich und Betriebsvereinbarung. Ich habe gehört, dass - wenn AG nicht möchte, dass es Interessenausgleich heisst - man daraus eine BV machen kann. AG möchten nicht gerne Interessenausgleich. Worin liegt der Unterschied
Community-Antworten (8)
27.07.2006 um 17:16 Uhr
Ich würde mal vorsichtig behaupten, dass ein Interessenausgleich bindend ist, während eine Betriebsvereinbarung gekündigt werden kann.
27.07.2006 um 17:20 Uhr
schnatter, vielleicht hilft dir dieser Link weiter.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Interessenausgleich.html
27.07.2006 um 17:27 Uhr
Danke Mona-Lisa, hat mir auch weitergeholfen. Und ich mach doch zu gerne ein Kreuz auf Deiner Liste ;-)
27.07.2006 um 18:58 Uhr
@Lotte, ich hätte beinah "Biest" gesagt, aber ich konnte mich gerade noch bremsen...... ;-)))
27.07.2006 um 19:05 Uhr
Du bist aber doch nicht eine von denen, die sich nur aus Solidartät zur Wahl aufstellen lassen? Du möchtst doch, dass ich ein Kreuz bei Dir mache? ;-)))
Na gut, dann jetzt mal nicht. Fällt mir aber schwer ;-)
27.07.2006 um 19:17 Uhr
@Lotte, unter Solidarität versteh ich nun wirklich was ganz anderes........ Und.... Finger weg!!!!!!!!!! ;-)))
27.07.2006 um 19:20 Uhr
@Lotte Mona-Lisa ist bestimmt in der Partei, die kürzlich von einem Bergmann 2,5 Mio € erhalten hat. Da ist Solidarität nun wirklich anders zu verstehen. ;-)
27.07.2006 um 19:24 Uhr
@Kölner, bist neidisch? ;-)))
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