Erstellt am 27.07.2006 um 15:16 Uhr von Lotte
Ich würde mal vorsichtig behaupten, dass ein Interessenausgleich bindend ist, während eine Betriebsvereinbarung gekündigt werden kann.
Erstellt am 27.07.2006 um 15:20 Uhr von Mona-Lisa
schnatter,
vielleicht hilft dir dieser Link weiter.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Interessenausgleich.html
Erstellt am 27.07.2006 um 15:27 Uhr von Lotte
Danke Mona-Lisa,
hat mir auch weitergeholfen. Und ich mach doch zu gerne ein Kreuz auf Deiner Liste ;-)
Erstellt am 27.07.2006 um 16:58 Uhr von Mona-Lisa
@Lotte,
ich hätte beinah "Biest" gesagt, aber ich konnte mich gerade noch bremsen...... ;-)))
Erstellt am 27.07.2006 um 17:05 Uhr von Lotte
Du bist aber doch nicht eine von denen, die sich nur aus Solidartät zur Wahl aufstellen lassen? Du möchtst doch, dass ich ein Kreuz bei Dir mache? ;-)))
Na gut, dann jetzt mal nicht. Fällt mir aber schwer ;-)
Erstellt am 27.07.2006 um 17:17 Uhr von Mona-Lisa
@Lotte,
unter Solidarität versteh ich nun wirklich was ganz anderes........
Und.... Finger weg!!!!!!!!!! ;-)))
Erstellt am 27.07.2006 um 17:20 Uhr von Kölner
@Lotte
Mona-Lisa ist bestimmt in der Partei, die kürzlich von einem Bergmann 2,5 Mio € erhalten hat.
Da ist Solidarität nun wirklich anders zu verstehen.
;-)
Erstellt am 27.07.2006 um 17:24 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
bist neidisch? ;-)))