W.A.F. LogoSeminare

Urlaub verfällt er wenn nicht unmittelbar nach Widereingliederung genommen wird

K
Klima
Jan 2018 bearbeitet

Alter Urlaub muss der gleich / unmittelbar nach Wiedereingliederung genommen werden?

Also...ich hatte bis 07.04.15 Wiedereingliederung...nach einer schweren Rücken OP...ich war insgesamt 6 Monate ausgefallen. Habe von 2014 noch 11 Tage Urlaub...mein Chef meinte, der Urlaub verfällt nicht und nun sehe ich auf meiner Abrechnung...das mein ALTER Urlaub einfach weg ist. Hatte aber im Mai 27 Tage wegen Hochzeit und Flitterwochen...11 Tage alten Urlaub / 2 Tage Sonderurlaub, wegen Heirat und 14 Tage neuen Urlaub. Nun hab ich nur noch 9 Tage bzw. 11, wenn mir die 2 Sonderurlaubstage noch gut geschrieben werden....Fazit: Der Urlaub im Mai wurde komplett von meinem Urlaub 2015 abgezogen. Da mein Chef mir aber zugesichert hat, dass alles läuft...habe ich für Dez. 15 gebucht, aber im August wegen meinen Mann (Schützenwesen) auch Urlaub geplant. Meine konkrete Frage ist: Dürfen die mir den einfach so streichen??? Und Urlaub unmittelbar nach einer Eingliederung ist für mich UNSINNIG...weil ich ja dann wieder von vorn anfange...eine Eingliederung soll mich an das Arbeitsleben gewöhnen!!! Ist meine Ausführung jetzt richtig und nachvollziehbar? Hoffe ich hab es jetzt richtig gemacht und ihr könnt mir helfen...vielen Dank schon mal im Voraus...LG

2.22706

Community-Antworten (6)

G
gironimo

30.06.2015 um 09:50 Uhr

Gibt es einen BR? (§ 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG)

P
paula

30.06.2015 um 11:55 Uhr

gironimo ich bewundere dich wirklich. Als ich dieses Statement gelesen haben stellte sich mir die Frage:

Was soll es sein? Eine Frage? Ein Hinweis auf ein neues Urteil? Eine Kommentar? Eine Anklage gegen böse Arbeitgeber? Beschwerde über uneinsichtige Kollegen?

Um 06:02 Uhr fällt mir das denken auch schwer. Aber eine konkrete Frage wäre schon toll

P
Pjöööng

30.06.2015 um 12:04 Uhr

Alter Urlaub? ==> Vermutlich aus dem Vorjahr übertragen...

Ende Juni noch Urlaub aus dem Vorjahr? ==> Vermutlich langzeitkrank...

Wiedereingliederung? ==> Vermutlich langzeitkrank...

Und damit ein klares "Nein!", ich würde es sogar als widersinnig betrachten.

X
Xantippe

30.06.2015 um 13:32 Uhr

Hallo Klima, also bei uns wird der alte Urlaub unmittelbar im Anschluss genommen. Wenn es sich jedoch um eine lange Wiedereingliederung handelt, haben wir den Urlaub auch schon mal zwischendurch gewährt. Dann natürlich in Absprache mit der Krankenkasse.

P
Pjöööng

30.06.2015 um 13:40 Uhr

Hmmm... da ist ein AN länger krank, wird dann schrittweise wieder an die Arbeit herangeführt und dann erst mal einen Monat in Urlaub geschickt um nach dem Urlaub gleich mit 100% zu starten?

Mir erschließt sich der Sinn einer solchen Wiedereingliederung nicht.

Ihre Antwort