Hallo,ich bin neu hier und habe mal eine Frage wegen des Betriebsverfassungsgesetzes.
Muss dazu sagen bei uns in der Firma gibt es keinen Betriebsrat.Zumindest in teilen der Firma nicht.Etwas schwer zu erklären auf die schnelle.
Und zwar frage ich wegen dem §1 Abs.2

"Ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen wird vermutet wenn 1. zur Verfolgung arbeitstechnischer Zwecke die Betriebsmittel sowie die Arbeitnehmer von den Unternehmen gemeinsam eingesetzt werden oder 2. die Spaltung eines Unternehmens zur Folge hat, dass von einem Betrieb ein oder mehrere Betriebsteile einem an der Spaltung beteiligten anderen Unternehmen zugeordnet werden, ohne dass sich dabei die Organisation des betroffenen Betriebes wesentlich ändert."

Ich arbeite in einer grossen Baufirma,diese ist unterteilt in die Bereiche Brunnenbau und Tiefbau.Allerdings gibt es seid einigen Jahren auch die sogenannte Montagetechnik,diese umfasst die komplette Werkstatt und den Fuhrpark.Die grossen Bereiche wie Tief und Brunnenbau haben eigene Betriebsräte.Und hier läuft alles nach Tarifverträgen,also auch die Lohngruppierungen usw.
In der Montagetechnik allerdings wird behauptet das es sich hierbei um ein Metalnebengewerbe handelt und somit diese Tarifverträge keine Anwendung finden.Also auf gut deutsch Mindestlohn im schlimmsten Fall.

Allerdings war das früher nicht so,da war die Werkstatt und Fuhrpark noch mit im BauHauptgewerbe.
Die Mitarbeiter der montagetechnik werden genauso eingesetzt wie früher auch und arbeiten nur für das Baugewerbe,also unsere Baustellen.
Die Firma ist immer noch eine gemeinsame,also optisch und so auch kein Unterschied,selbes Arbeitsgerät gleiche Hallen selbe Adresse,selbe Lohnbuchhaltung,alles gleich.Kein Unterschied in der Arbeit.

Jetzt frage ich mich bzw andere auch,Wieso sollte dann die Montagetechnik einen eigenen Betriebsrat gründen,den offensichtlich ist sie ja kein eigenständiger Betrieb.Allerdings behauptet der Chef das es sich um einen eigenständigen Betrieb handelt.Meiner Meinung nach,liegen hier doch genau diese Punkte vor wie oben im Gesetzesauszug beschrieben?
Besonders extrem finde ich das auch beim Fuhrpark,den dieser Transportiert unsere Baustellen(Alles bauhauptgewerbe)An und Ab.Wieso sollten diese Leute dann in einem Metallnebengewerbe tätig sein?Auch ist für einen Aussenstehenden hier garkein Unterschied ersichtlich.Praktisch existiert diese montagetechnik irgendwie nur auf dem Papier,womöglich um auch Tarifverträge zu unterlaufen.

Jetzt frage ich mich,wenn ich mit meiner Vermutung richtig liege das es sich hier um EINEN einzigen Betrieb handelt.Dann müssten wir doch bereits einen Betriebsrat haben?
bzw. wären doch dann die Wahlen ungültig weil dies den Mitarbeitern der Montagtechnik vorenthalten wird/wurde.