W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wiedereingliederung und Betriebsausflug?

R
Reiseinsel13
Apr 2024 bearbeitet

Hallo, ich habe gerade mit der Wiedereingliederung begonnen und nun läd der AG zu einem mehrtägigen Betriebsausflug in der Zeit der Wiedereingliederung ein, was ja ganz schön ist. Ist das für mich dann überhaupt möglich? Wie wäre ich versichert? Muss ich das bei der Krankenkasse anzeigen? Vielen Dank für eine Info.

36205

Community-Antworten (5)

C
celestro

28.03.2024 um 12:27 Uhr

Die von Dir gestellten Fragen sind mMn bei der Krankenkasse besser aufgehoben. Solch ein Fall dürfte nicht alle Tage vorkommen und den Umgang damit kann die KK sicher besser beurteilen.

R
RudiRadeberger

28.03.2024 um 13:49 Uhr

@Reiseinsel13

Antwort vom Storch ignorieren. Er ist ein Troll.

OH
Olav HB

28.03.2024 um 14:08 Uhr

Storch, du hast recht, du bist kein Troll, bemühst halt redlich zu den hier gestellten Fragen eine Antwort zu leisten. Allerdings tragen deine exponierte verbale und schriftliche Fähigkeiten nicht zu eine Verbesserung des Forenklimas bei.

NB
nicht brauchen

28.03.2024 um 14:09 Uhr

@ Storch_66 (hmm deinen Stil kenne ich irgendwoher[Nachteule oder so...]) Auch wenn du es nicht wahrhaben willst, so gibt es sehr viele, die eigentlich arbeiten wollen aber nicht können. Das sind meiner Meinung nach die meisten. Bzgl. Betriebsurlaub: Wahrscheinlich kommt es darauf an. Wenn der Betrieb die Zugspitze hinaufklettert und du gerade 1 Etage Treppen schaffst, dann wirds schwierig. Evtl. mal mit dem AG reden und auch mit der Krankenkasse.

R
Reiseinsel13

28.03.2024 um 15:43 Uhr

Dann werde ich wohl mal die KK kontaktieren. Ja, ich würde tatsächlich sehr gerne wieder arbeiten! Ich liebe meinen Job! Danke und immer den „Ball flach halten“ und sachlich bleiben.

Ihre Antwort