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Feste Arbeitszeiten trotz Gleitzeit

M
Mika9612
Mrz 2024 bearbeitet

Hallo,

wir haben in einem Bereich in unserer Produktion 3 MA die in einem Gleitzeitmodell von 06-18:00 Uhr ihre Arbeit anfangen können und wie sie möchten. Allerdings nur in diesem Rahmen. Der Vorgesetzte verlangt nun von diesen 3 MA das sie absofort die Arbeitszeit von 07-15:30 Uhr wahrnehmen und die Gleitzeit vorübergehend gestrichen ist. Diese Änderung ist den MA nur mündlich zu getragen worden. Ist das möglich oder hätte der Vorgesetzte die MA schriftlich informieren müssen

2.42609

Community-Antworten (9)

C
celestro

22.03.2024 um 23:26 Uhr

Man kann diese Gleitzeit eigentlich überhaupt nicht so einfach streichen.

K
Kucki

23.03.2024 um 09:40 Uhr

Korrekt. Einführung und Gestaltung der Gleitzeit sowie ihre Änderung sind nach § 87 Abs. 1 Ziff. 2 BetrVG mitbestimmungspflichtig.

P
Pfadfinder

23.03.2024 um 09:54 Uhr

Absolut unmenschliche Bedingungen, da verlangt ein Vorgesetzter, dass von 07:00-15:30 Uhr gearbeitet werden muss, schlimmer wie im Gefängnis.

Ironie aus

C
celestro

23.03.2024 um 17:01 Uhr

Auch mit einem anderen Nicknamen werden Deine Posts nicht sinnvoller, Tagträumer 10.

C
Catweazle

23.03.2024 um 17:10 Uhr

Seine LRS kann der Troll nicht verbergen.

C
ChalIenger

25.03.2024 um 08:55 Uhr

So schlimm sind die Zeiten doch nicht?

R
rtjum

25.03.2024 um 09:09 Uhr

@Challenger wenn Du, evtl. schon seit Jahren, quasi anfangen kannst, wann Du willst, solange keine Minusstunden gemacht werden und auf einmal gesagt bekommst jetzt aber immer um 7.30 Uhr beginnen sollst dann kann das große Auswirkungen auf dein Leben haben. Die Zeiten an sich sind völlig ok ja.

T
takkus

25.03.2024 um 09:19 Uhr

@ChalIenger-> naja, vielleicht hat so mancher Mitarbeiter oder Mitarbeiterin ihr Privatleben danach ausgerichtet. Sprich Kita, Schule, Pflege von Angehörigen. Aber soweit hat der tagträumende Pfadfinder wieder mal nicht gedacht

M
Meph1977

25.03.2024 um 10:13 Uhr

Ich würde mal sagen es kommt drauf an was da genau vereinbart ist. Grundsätzlich stimmt es das man die Gleitzeit nicht einfach so streichen kann aber je nach genauem Wortlaut der Vereinbarung kann es da Hintertüren geben. In unserer Gleitzeitordnung ist z.B. festgelegt das zwar Grundsätzlich Gleitzeit ist aber der Gruppenleiter der jeweiligen Gruppe nach Bedarf Arbeitszeiten festlegen kann. Liegt halt daran das es gewisse Zeiten gibt wo jemand aus der Gruppe da sein muss.

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