HILFE!!! 32 Tage Krank und nur 380 € Krankengeld!!!
Ich habe einen Fall, bei dem mir bisher keiner wirklich helfen kann. Im Laufe des Jahres 2023 habe ich mehrere befristete Arbeitsverträge bei der Stadt gehabt. Nun zum Vorfall: Mein letzter Arbeitsvertrag ging bis Freitag, den 27.10.2023. Ab Montag, den 30.10.2023 war ich somit arbeitslos gemeldet. Die Meldefrist wurde eingehalten, da das Arbeitsamt über meine kurzfristigen (immer wochenweise) Arbeitsverträge informiert war. Ab Donnerstag, den 02.11.2023 war ich bis zum 09.11.2023 krank gemeldet. Im Anschluss habe ich eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zum 03.12.2023 erhalten. Somit war ich vom 02.11.2023 bis zum 03.12.2023 durchgehend krankgeschrieben.
Am 08.11.2023 hat mich die Stadt (Arbeitgeber, wo ich immer wieder befristete Verträge habe) ohne bestehendes Arbeitsverhältnis dazu aufgefordert an einer Schulung teilzunehmen. An der Schulung von insgesamt 3 Stunden habe ich teilgenommen. Für diese Schulung habe ich ein Bruttogehalt von 24,96 € erhalten.
Vom Arbeitsamt habe ich für die Zeit vom 02.11.2023 bis 03.12.2023 ca. 1.500€ erhalten. Vor Kurzem aber kam eine Rückforderung (ca. 1.300 €) vom Arbeitsamt, weil aus Ihrer Sicht am 08.11.2023 eine Tätigkeit aufgenommen wurde. Aus Sicht des Arbeitsamts kommt das Arbeitsamt daher nur für die Lohnfortzahlung vom 02.11.2023 bis zum 07.11.2023 auf und für die Zeit danach ist die Krankenkasse verantwortlich.
Für die Zeit vom 09.11.2023 bis zum 03.12.2023 hat die Krankenversicherung mir 380 € ausgezahlt. Die Berechnungsgrundlage dafür sind die 24,96 € (Bruttogehalt für die 3 Stunden Schulung vom 08.11.2023), was umgerechnet ca. 15€ pro Tag entspricht.
Nach mehreren Telefonaten mit dem Arbeitsamt, ist sich das Arbeitsamt sehr sicher, dass ab dem 08.11.2023 kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Nach mehreren Telefonaten mit der Krankenkasse ist die Krankenkasse mit folgender Argumentation zum Entschluss für das Krankengeld gekommen: Normalerweise wird als Berechnungsgrundlage für das Krankengeld die letzte Gehaltsabrechnung genommen, die zum Zeitpunkt der Krankmeldung bereits abgerechnet wurde. In meinem Fall wäre es eine Gehaltsabrechnung aus September (Vertrag 1 Woche, Gehalt ca. 1.300 € brutto), weil meine Tätigkeit im Oktober ein Monat später ausgezahlt wurde. In meinem Fall hat die Krankenkasse als Berechnungsgrundlage aber das Gehalt vom 08.11.2023 und somit 24,96 € genommen. Die Begründung der Krankenkasse ist, dass ich während der Krankheit (ab 02.11.2023) eine Arbeitstätigkeit (Schulung am 08.11.2023) aufgenommen habe und dieser Tag somit als letzte Beschäftigung gilt.
Das Arbeitsamt möcht jetzt ca. 1.300 € von mir haben. Ich kann mir aber einfach nicht vorstellen, dass die Berechnungsgrundlage für das Krankengeld die 24,96 € ist. Damit liegt man ja unter allen Mindestleistungen die es in diesem Land gibt. Die Kombination aus den befristeten Arbeitsverträgen, Krankmeldung, Arbeitslosendgeld und Schulung machen den Fall für mich sehr kompliziert. Ist die Berechnungsgrundlage der Krankenkasse richtig? Gilt die Schulung/Fortbildung als letztes Arbeitsverhältnis und damit als Berechnungsgrundlage für das Krankengeld? Oder ist das doch ein Fall für das Arbeitsamt?
Ich hoffe einfach, dass mir hier jemand helfen kann. Danke im Voraus.
Community-Antworten (11)
22.03.2024 um 01:08 Uhr
Ich denke nicht, das man Dir hier mit einem so speziellen Fall helfen kann.
22.03.2024 um 07:03 Uhr
An deiner Stelle würde ich das einem Anwalt übergeben.
22.03.2024 um 09:37 Uhr
Ich würde dir auch einen Anwalt empfehlen. Wir sind hier alle keine Juristen. Es gibt hier sogar Trolle die ihre Meinung vertreten, diese Meinungen stimmen aber nicht mit den Gesetzten überein.
Es wäre am besten wenn du den Beitrag schließt (bevor die Trolle kommen) und dir einen Anwalt suchst.
22.03.2024 um 09:44 Uhr
Mal abgesehen von nem Anwalt empfehle ich mal bei https://Hartz.info
anzufragen. Deren Hauptthema ist zwar ALG 2 bzw jetzt Bürgergeld aber im Sozialrecht kriegst da eher Antwort.
22.03.2024 um 10:48 Uhr
und bitte einen Fachanwalt für Sozialrecht. VdK kennt sich da auch gut aus, die haben normalerweise entsprechende Anwälte und die Mitgliedschaft ist erschwinglich
22.03.2024 um 11:23 Uhr
Eventuell auch mal an den VdK wenden, die kennen sich mit sowas aus.
22.03.2024 um 12:55 Uhr
Der Fragesteller hat die Frage mittlerweile in einem Forum gepostet, das fachlich eher weiterhelfen kann...
22.03.2024 um 13:49 Uhr
mal eine Frage in die Runde! Ist durch die Aufforderung der Stadt an dieser Schulung teilzunehmen nicht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden??
22.03.2024 um 14:20 Uhr
Offenbar bilde nicht nur ich mich anderweitig weiter... Ich sehe da eher eine erneute Befristung in den Grenzen des Schulungszeitraums.
22.03.2024 um 15:51 Uhr
Ja genau, da eröffnen sich einem Fragen über Fragen.
- Welche Art von Tätigkeit wurde bei der Stadt ausgeübt.
- Welches Amt /Behörde war hier Weisungsberechtigt?
- Über welche genauen Zeiträume gingen die einzelnen Zeitverträge?
- Waren sie alle innerhalb von 24 Monaten oder gingen sie darüber hinaus?
- Waren die Befristungen sachbezogen aufgrund eines Haushalts oder basierten sie auf § 14 TzBfG?
- Handelt es sich ev. um einen Annexvertrag?
- Was war das für eine Schulung und wer war hier der Träger?
- Wichtig, da ev. das Vorliegen eines Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz nicht auszuschließen ist.
Je nachdem was hier letztlich zutrifft, würden sich noch weitere Fragen ergeben. Der Verdacht auf einen ev. missbräuchlichen Kettenvertrag wäre hier nicht zwingend als abwegig anzusehen.
25.03.2024 um 14:30 Uhr
Ich gehe davon aus, dass es sich bei den Befristungen um welche nach §14(1) TzBfG handelt, nur so lässt sich erklären, dass über längerer Zeit mehrere Befristungen erfolgten. Wenn eine sachgrundlose Befristung (§14(2) TzBfG) vorliegen sollte, kann alleine schon die Kettenbefristung ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ergeben haben. Problem in der Sache: Für eine Entfristungsklage ist der Frist abgelaufen.
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