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Bezug von Krankengeld und Sonderzahlung

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Gargomel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, zusammen, hierzu hätte ich mal eine fortführende Frage zum Bezug von Krankengeld und einer Sonderzahlung. Wenn der AN krank ist und bereits Krankengeld bezieht und es einen Bonus für die Mitarbeiter gibt (kein Weihnachtsgeld, der Bonus betrifft das Vorjahresergebnis) ist es dann rechtens wenn der AG die Auszahlung für den kranken AN verweigert? Mit der Begründung, die Zahlung des Bonus wird mit dem Februar Gehalt ausgezahlt und wer kein Februar-Gehalt bekommt (wegen Krankengeld), der geht eben leer aus? In der Vereinbarung steht nur, daß AN die im Januar gekündigt haben, diesen Bonus nicht erhalten. Aber kranke AN sind doch weiterhin Mitarbeiter.

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Community-Antworten (8)

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gironimo

09.02.2016 um 18:42 Uhr

Da müsste man die BV schon im Detail kennen. Aber ich gehe schon fast davon aus, dass dort nichts steht, dass der AN keinen Anspruch hat.

Die Zahlung bezieht sich ja auf eine bereits abgeschlossene Leistung der AN aus dem Vorjahr und hat nichts mit der laufenden AU zu tun.

Ich würde ggf. einen Fachanwalt befragen.

Fest steht aber, dass der AN selbst seinen Anspruch auf dem Rechtsweg klären muss.

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Jakarta

09.02.2016 um 19:12 Uhr

Wo siehst du hier denn jetzt schon wieder eine BV? Das wird ja langsam zur regelrechten Manie!

Hier dürfte wohl ein Fall von Diskriminierung nach dem AGG vorliegen. Dem AG einfach einmal mitteilen, auf welch dünnem Eis er sich hier bewegt.

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gironimo

09.02.2016 um 19:20 Uhr

Abgesehen, dass es sich um allgemeine Entgeltgrundsätze handelt .....

steht in der Frage

In der Vereinbarung<

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Gargomel

09.02.2016 um 19:24 Uhr

Eine richtige BV dazu gibt es auch nicht. Wir bekommen eine schriftliche Info, dies und das sind die Ergebnisse des Vorjahres, ergibt dann einen Bonus von XY Euro. Und als Passus steht dort noch, wer im Januar gekündigt hat oder gekündigt wurde aus verhaltensbedingten Gründen, usw. bekommen nix, alle andere ungekündigten Arbeitsverhältnisse bekommen das mit dem Februar Gehalt.

Wir sind darauf gekommen, weil es hat sich eine andere AN gemeldet, die im letzten Jahr zur gleichen Zeit 4 Monate krank war, und die auch keinen Bonus erhalten hat. Sie hat das aber nicht reklamiert, und wir vom BR haben das jetzt zum ersten Mal erfahren und nachgehakt, und da hieß es, wer kein Februar-Gehalt bekommt, der geht leer aus.

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Jakarta

09.02.2016 um 21:05 Uhr

Giro, nicht jede Vereinbarung ist auch immer gleich eine BV.

Und mit der vermeintlichen Mitbestimmung im Rahmen der allgemeinen Entgeltgrundsätze, hier beim Bonus eingeschränkt auf die Verteilungsgrundsätze, wird der betroffene bestimmt auch nicht reicher oder entgeht der Gefahr, hier nicht bedacht zu werden.

Ein BR kann ja mal versuchen, hier an seiner statt den Bonus für ihn beim AG zu holen. Dabei sollte man aber besser nicht vergessen, dass jedes Amt auch durch Zeitablauf enden kann.

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ickederdicke

10.02.2016 um 07:59 Uhr

Wie geronimo schon so richtig schrieb hat solches nichts mit einer laufenden AU zu tun - ABER ...wenn der AG dies Argument beibehält...Benachteiligung wegen Erkrankung geht schon deutlich in Richtung AGG...

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ganther

10.02.2016 um 09:48 Uhr

AGG????? Bitte erklären

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Pjöööng

10.02.2016 um 10:57 Uhr

Zitat (ickederdicke): "Benachteiligung wegen Erkrankung geht schon deutlich in Richtung AGG..."

Oder in Richtung "gesetzliche Regelung"... Immerhin lässt der Gesetzgeber dies ja ausdrücklich zu.

Allerdings scheint es hier an der Rechtsgrundlage für dieses Vorgehen zu mangeln.

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