Hallo liebes Forum.

Wir haben hier einen verzwickten Fall.
Um Hilfe wäre ich sehr dankbar!

Frage zum Krankengeld!

Person A hat am 1.9. einen neuen Job angefangen.
Person A wurde am 2.10. krankgeschrieben.
Person A wurde am 5.10. fristgerecht zum 31.10.07 gekündigt!
(Ohne Grund während Probezeit).
Person A ist bis einschl. Ende November!!! arbeitsunfähig (Krank + Reha).
Ab 1.11.07 wäre Person A arbeitslos, da hier die Kündigungsfrist abläuft!

Person A stellt die Frage, ob er am 1.11. Krankengeld auf Basis des letzen Jobs,
oder ALG1 bekommt!

Die Firma hat vom 2.10. bis 30.10 Lohnfortzahlung geleistet!
Also keine 6 Wochen!
Kann sich die Krankenkasse streuben, ab dem 1.11. Krankengeld zu zahlen,
da ja noch keine 6 Wochen Lohnfortzahlung geleistet wurde?
Muß Person A damit rechnen, dass er 2 Wochen ALG1 erhält, und anschl.
das Krankengeld auf Basis von ALG1 erhält???

Oder bekommt Person A ab dem 1.11. solange Krankengeld auf Basis des letzen Brutto
bis er wieder arbeitsfähig ist???

Danke für Eure Hilfe.

anja