Kind erkrankt
eine Mitarbeiterin hat eine 30 Std.-Woche in der Pflege( Sollarbeitszeit im April von 108 Std.)... ist aber als Fachkraft Dienstplanmässig immer 8 Std eingeplant... an zwei Tagen hat Sie sich wegen Erkrankung des Kindes krank gemeldet... jetzt hat man Ihr an den "beiden Tagen" 2 Stunden der Arbeitszeit abgezogen- mit der Begründung Sie sei nur eine 30 Stundenkraft... und wenn das Kind erkrankt werden nur 6 Std. anstelle 8 Std berechnet ...somit hat Sie -Minusstunden( Krankenschein lagt vor).... Kann der Arbeitgeber dies tun und die Stunden abziehen????
Community-Antworten (4)
16.05.2017 um 13:23 Uhr
Es gilt § 4 Abs 1 EntgFG entsprechend. (Für erkrankte Kinder bitte auch die Regeln nach SGB V beachten )
16.05.2017 um 13:24 Uhr
Die hier ganz gut zusammengefasst sind:
http://www.lohn-info.de/lohnfortzahlung_krankheit_kinder.html
17.05.2017 um 11:02 Uhr
Sollte ein Beschäftigter „schichtplanmäßig eingesetzt gewesen sein und während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit ein für ihn geltender Schichtplan bestanden haben, bestimmte sich der Zeitfaktor des fortzuzahlenden Entgelts nach den tatsächlich ausgefallenen Arbeitsstunden” (BAG Urteil vom 26.06.2002, 5 AZR 5/01)
17.05.2017 um 18:48 Uhr
Siehe ebenfalls LAG Köln, 22.11.2012 - 6 Sa 701/12
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