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Kind erkrankt

J
Janka83
Jan 2018 bearbeitet

eine Mitarbeiterin hat eine 30 Std.-Woche in der Pflege( Sollarbeitszeit im April von 108 Std.)... ist aber als Fachkraft Dienstplanmässig immer 8 Std eingeplant... an zwei Tagen hat Sie sich wegen Erkrankung des Kindes krank gemeldet... jetzt hat man Ihr an den "beiden Tagen" 2 Stunden der Arbeitszeit abgezogen- mit der Begründung Sie sei nur eine 30 Stundenkraft... und wenn das Kind erkrankt werden nur 6 Std. anstelle 8 Std berechnet ...somit hat Sie -Minusstunden( Krankenschein lagt vor).... Kann der Arbeitgeber dies tun und die Stunden abziehen????

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

16.05.2017 um 13:23 Uhr

Es gilt § 4 Abs 1 EntgFG entsprechend. (Für erkrankte Kinder bitte auch die Regeln nach SGB V beachten )

HP
Hr Peppschmier

16.05.2017 um 13:24 Uhr

T
Tulpe

17.05.2017 um 11:02 Uhr

Sollte ein Beschäftigter „schichtplanmäßig eingesetzt gewesen sein und während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit ein für ihn geltender Schichtplan bestanden haben, bestimmte sich der Zeitfaktor des fortzuzahlenden Entgelts nach den tatsächlich ausgefallenen Arbeitsstunden” (BAG Urteil vom 26.06.2002, 5 AZR 5/01)

R
rsddbr

17.05.2017 um 18:48 Uhr

Siehe ebenfalls LAG Köln, 22.11.2012 - 6 Sa 701/12

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