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Kind krank - was nun?

V
v.z
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben grade einen aktuellen Fall, dass das Kind einer allein erziehenden Mutter erkrankt ist. Die Mutter hat vom Arzt eine Bescheinigung bekommen, in der steht das Kind sei zu beaufsichtigen. Daraufhin ist die Mutter mit der Bescheinigung zu unserem Arbeitgeber gegangen und wollte den Tag frei haben um sich um ihr Kind zu kümmern. Der AG hat daraufhin gesagt, dass dieser Tag ihr nicht bezahlt wird, da in ihrem Vertrag steht, dass bei Erkrankung eines Kindes keine Lohnfortzahlung gegeben wird. Bei der Mutter handelt es sich um eine Stundenkraft, auf Abruf. Der BR hat bis zum heutigen Tag nichts von dieser Klausel in Verträgen gewusst.

Sie scheint ohne das Wissen des Betriebsrates eingeführt. Wie ist nun die gescheiteste Handlungsweise?

Vielen Dank für schnelle Hilfe.

V.Z.

5.18603

Community-Antworten (3)

K
Kölner

05.03.2008 um 17:52 Uhr

@v.z. § 45 SGB V...

BT
betriebliche trübung

05.03.2008 um 20:26 Uhr

ist das kind / die mutter in der gesetzlichen kv versichert, ist diese für die gewährung von krankengeld zuständig (siehe beitrag vom kölner).

für den fall, dass das kind privat versichert ist (falls z.b. der vater / die mutter ein einkommen über eine bestimmte einkommensgrenze hinweg hat, kann das kind nur privat versichert werden und dann trifft der § 45 SGB V leider nicht zu) hilft nur ein blick in den evt. vorliegenden tarifvertrag, denn vielleicht (!) ist dort eine auffangregelung vereinbart.

P
Petrus

06.03.2008 um 11:26 Uhr

@VZ: Hat die alleine erziehende Mutter mal auf die Rückseite der Bescheinigung vom Arzt geguckt? Die muss sie ausfüllen und an die KK schicken. Steht aber auch drauf... Dem ArbGeb ist die Bescheinigung nur vorzulegen, was nicht heißt, dass er sie behalten darf (er darf sich natürlich eine Kopie machen).

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