Hallo,

wir haben grade einen aktuellen Fall, dass das Kind einer allein erziehenden
Mutter erkrankt ist. Die Mutter hat vom Arzt eine Bescheinigung bekommen, in der
steht das Kind sei zu beaufsichtigen. Daraufhin ist die Mutter mit der Bescheinigung zu
unserem Arbeitgeber gegangen und wollte den Tag frei haben um sich um ihr Kind zu kümmern. Der AG hat daraufhin gesagt, dass dieser Tag ihr nicht bezahlt wird, da in ihrem Vertrag steht, dass bei Erkrankung eines Kindes keine Lohnfortzahlung gegeben wird. Bei der Mutter handelt es sich um eine Stundenkraft, auf Abruf.
Der BR hat bis zum heutigen Tag nichts von dieser Klausel in Verträgen gewusst.

Sie scheint ohne das Wissen des Betriebsrates eingeführt.
Wie ist nun die gescheiteste Handlungsweise?

Vielen Dank für schnelle Hilfe.

V.Z.