Hi@all,
ein Mitarbeiter hat eine Abmahnung bekommen.
Ich meine, er hätte sie überhaupt nicht bekommen dürfen, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt.
Dieses trug sich zu:
Besagter MA trat seine Nachtschicht an. Nach einer Stunde rief die Frau des MA an, ob es ihm möglich wäre nach Hause zu kommen weil das Kind erkrankt sei und es zur Notfallambulanz müßte (Familie wohnt auf dem Dorf und hat nur ein Auto).
In Absprache mit dem Schichtführer durfte er gehen. Er hatte als Grund angegeben: Kind ist krank, d.h. AG war informiert und unbezahlte Freistellung von der Arbeit.
Jetzt bekam er eine Abmahnung, weil er für die restlichen 7,5 Std. keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt bzw. nachgereicht hatte.
Meiner Meinung nach ist das nicht rechtens, weil er ja mit dem Kind krank war, d.h. er bekommt das Krankengeld von der Krankenkasse(ist auch beantragt) und keine Lohnfortzahlung vom AG.
Weiterhin wird ihm in der gleichen Abmahnung vorgeworfen, er hätte den AG nicht darüber informiert.
Kann der AN die Rücknahme der Abmahnung verlangen? Wie gesagt, ich kann hier kein Fehlverhalten des AN erkennen.
Bitte kurz um Eure Meinung.
Gruß
Mischu