Hallo Kollegen,

der Betriebsrat hat ja das Recht, Einblick in Personal- und Gehaltslisten zu nehmen und hierüber Abschriften bzw. Aufzeichnungen anzufertigen. Hierzu eine konkrete Frage:

Müssen diese Aufzeichnungen handschriftlich erfolgen, oder ist es zulässig, solche Daten z.B. direkt in einen Betriebsrats-Laptop einzugeben?

Danke schonmal für Eure Antworten